WILLKOMMEN BEIM VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V. (VSSE)!
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Wer sind wir?
Der VSSE ist mit rund 630 Mitgliedern Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer. Er setzt sich für moderne Produktionsmethoden sowie die Beschäftigung von Erntehelfer und Erntehelferinnen ein und informiert Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die aktuellen Herausforderungen der Branche.
Der VSSE kooperiert im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände mit weiteren Partnern: mit der Vereinigung der Spargelanbauer Westfalen-Lippe e.V., dem Verband der ostdeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer, der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Schleswig-Holstein e.V., der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V., dem Spargelerzeugerverband Südbayern e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Südhessen und dem Landesverband Obstbau Westfalen-Lippe.
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Neue Urteile gegen DRV
Aktenzeichen:
L 16 BA 27/21
S1 BA 3/21
Nun auch ein Urteil aus Bayern zu Saisonarbeitskräften:
Urteil des 16. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.09.2024 gegen die Deutsche Rentenversicherung zur Frage der „Berufsmäßigkeit“ von Saisonarbeitskräften.
Das Landessozialgericht München hat die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 09.03.2023 (AZ: 1 BA 3/21) entschieden. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut wurde aufgehoben und die Revision nicht zugelassen. Damit folgt Bayern der Rechtsprechung, die sich in Baden-Württemberg bereits etabliert hat:
Dies ist eine positive Entscheidung für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen. Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung haben sich in letzter Zeit bei Prüfungen häufig auf diese nun aufgehobene Entscheidung des Sozialgerichts Landshut gestützt. Dies führte dazu, dass bei Saisonarbeitskräften die „Berufsmäßigkeit“ regelmäßig nur vermutet wurde. Dies ist unter Berufung auf das Landshuter Urteil nun nicht mehr möglich. Die DRV trägt die Beweislast für die „Berufsmäßigkeit“ einer Beschäftigung.
Das Landessozialgericht hat in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass der vierseitige Fragebogen zur Versicherungspflicht/-freiheit Inhalt und Umfang der Prüfung des Arbeitgebers vorgibt, definiert aber auch begrenzt. Der Arbeitgeber hat seine Pflichten erfüllt, wenn er die von der DRV zur Verfügung gestellten Fragebögen verwendet, auf Vollständigkeit überprüft und seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung den dort gemachten Angaben nicht vertraut und anderer Auffassung ist, muss sie nachweisen, dass und warum die Tätigkeit der Saisonarbeitskraft „berufsmäßig“ ausgeübt wurde.
Wir empfehlen Arbeitgebern, dieses Urteil zu ihren Unterlagen zu nehmen und an ihr Personalbüro/Steuerberater weiterzuleiten, damit diese Argumente bei der Prüfung durch die DRV zur Verfügung stehen. Allerdings ist dieses Urteil keine Grundsatzentscheidung. Daher ist es weiterhin ratsam und auch richtig, ergänzende Nachweise über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Arbeitnehmer zu verlangen.
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L 2 BA 3128/22 S 6 BA 1656/20
SG Freiburg
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Zum Streitfall:
Eine Arbeitnehmerin hatte im Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/ Versicherungsfreiheit sowohl "Hausfrau" mit der Erklärung "Lebt von Rente von Angehörigen" als auch "Schülerin" angegeben, was durch einen Stempel der Schule bestätigt wurde.
Die DRV forderte Sozialversicherungsbeiträge nach, da nach ihrer Auffassung die Angaben widersprüchlich seien und der Betrieb den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt habe, weshalb die Beweislast für die Sozialversicherungsfreiheit beim Betrieb liege und auch Säumniszuschläge hinzukämen.
Dagegen wehrte sich der Betrieb und bekam vor dem 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 24. Juni 2024 Recht.
In seiner Begründung macht das Gericht folgende wichtige Aussagen:
- Die Angabe im Fragebogen als Hausfrau und Schülerin ist nicht unschlüssig, da eine Schülerin im Rahmen einer Großfamilie gleichzeitig durch mehrere Renten von Angehörigen finanziell abgesichert sein kann. Eine Beweislastumkehr (von der DRV zum Arbeitgeber) ist nicht vorzunehmen, da sich die Angaben nicht widersprechen.
- Saisonarbeit ist eine „unstete Beschäftigung“ und wird typischerweise nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt. Es besteht daher Sozialversicherungsfreiheit, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
- Dem Urteil des SG Landshut vom 09.03.2023 - S 1 BA 3/21t, das bereits bei einem Hinzuverdienst von 10 % aus einer geringfügigen Beschäftigung von einer Berufsmäßigkeit ausgeht, so dass diese Beschäftigung nur sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden kann, wurde vom 2. Senat des Landessozialgerichts widersprochen, da dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen würde.
- Die Beweislastumkehr tritt nicht ein, wenn die Angaben des Arbeitnehmers plausibel sind.
- In den Fällen, in denen die Beweislast beim Arbeitgeber liegt, können Säumniszuschläge hinzukommen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Urteil des 2. Senats in Stuttgart um eine Einzelfallentscheidung und nicht um eine höchstrichterliche Grundsatz-Entscheidung handelt.
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 8. Senat vom 12.04.2017 L 8 R 987/15 ER hingewiesen. Hier runterladen.
Weitere Infos finden Mitglieder in der Blitzinfo vom 17.07.2024.
Der VSSE-YouTube-Kanal
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Veranstaltungen
Hofladen des Jahres 2024 - Online-Preisverleihung
Termin: 7. November 2024, 19 Uhr
Veranstalter: HOFdirekt und top agrar
Weitere Informationen: www.hofladen-des-jahres.de
Anmeldung: Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme
Messeduo expoSE & expoDirekt 20024
Termin: 20. - 21. November 2024
Ort: Messe Karlsruhe
Veranstalter: VSSE e.V.
Weitere Informationen: www.expo-se.de
1. Steinobst-Forum im Rahmen der expoSE
Termin: 20. November 2024
Ort: Messe Karlsruhe, Konferenraum 4/5
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35. Spargeltag im Rahmen der expoSE
Termin: 20. November 2024
Ort: Messe Karlsruhe, Konferenzsaal
Weitere Informationen: Programm Spargeltag
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2. Beerentechnik-Forum im Rahmen der expoSE
Termin: 21. November 2024
Ort: Messe Karlsruhe, Konferenzsaal
Weitere Informationen: www.expo-se.de/beerentechnik-forum
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Direktvermarkter-Forum im Rahmen der expoDirekt
Termin: 20. + 21. November 2024
Ort: Messe Karlsruhe, Stand von der Fachzeitschrift HOFdirekt, Halle 1, Stand G02
Weitere Informationen: www.expo-se.de/direktvermarkter-forum
Anmeldung: nicht notwendig, Teilnahme im Messeticket inbegriffen - Hier geht's zum Ticketshop.
Grünberger Gemüsebautage - Pflanzenschutz Spezial 2024
Termin: 26. - 28. November 2024
Ort: Bildungsstätte Gartenbau Grünberg, Gießener Straße 47, 35305 Grünberg (Hessen)
Veranstalter: Fachgruppe Gemüsebau im BOG
Weitere Informationen: Programm
Anmeldung: Anmelde-PDF
Unternehmertage Spargel & Erdbeer 2024
Termin: 1. - 3. Dezember 2024
Ort: wird noch bekannt gegeben (in der Region Freiburg / Basel)
Veranstalter: Spargel- & ErdbeerProfi
Weitere Informationen: https://www.spargel-erdbeerprofi.de
Bruchsaler Erdbeertag
Termin: 10. Dezember 2024
Ort: Karlsruhe-Grötzingen, Begegnungsstätte, Niddastr. 9
Veranstalter: Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Karlsruhe und VSSE e.V.
Weitere Informationen folgen.
VSSE-Generalversammlung
Termin: 24. Januar 2025, 13 Uhr
Ort: DLR Rheipfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt
Weitere Informationen folgen.
Pfälzer Spargeltag
Termin: 24. Januar 2025, 15 -18 Uhr mit anschließendem Get-together
Veranstalter: DLR Rheinpfalz, BDSE e.V. und VSSE e.V.
Ort: DLR Rheipfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt
Weitere Informationen folgen.
Tag des Deutschen Spargels
Termin: 5. Mai 2025
Weitere Informationen folgen.
Tag der Deutschen Erdbeere
Termin: 24. Mai 2025
Weitere Informationen folgen.
Tag der Deutschen Heidelbeere
Termin: 7. Juli 2025
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Noch Fragen?
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Baurecht:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um im Außenbereich Unterkünfte oder Hofläden zu bauen?
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Verkauf:
- Darf ich Werbeschilder an den Straßenrand aufstellen?
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- Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
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- Darf ich eine offene Ladenkasse nutzen oder muss es eine Registrierkasse mit TSE sein?
Beschäftigung:
- Welcher Zeitraum gilt für meine Ertehelfer/innen: 102 Tage oder vier Monate?
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- Was ist zu beachten, wenn ich kurzfristig beschäftigte Ehepaare einsetze oder junge Hausmänner?
- Wie werden ukrainische Praktikanten und Studenten (Ferienbeschäftigte/ über ZAV) eingestellt?
- Wo finde ich Muster und Arbeitsverträge auf Polnisch, Rumänisch, Ukrainisch etc.?
- Wie kann ich den Lohn der Saisonarbeitskräfte besteuern (Lohnsteuerpauschale etc.)?
- Worauf ist beim Mindestlohn zu achten?
- Wie erfasse ich die Arbeitszeit richtig?
Transport:
- Welchen (internationalen) Führerschein benötigen meine Fahrer?
- Welche Ausnahmen gibt es für die Landwirtschaft beim Personentransport und bei der Güterbeförderung?
Dann melden Sie sich gerne bei Simon Schumacher, VSSE-Geschäftsführer, unter Tel.: 07251 / 3032080.