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Aktuell

 

Pfälzer Spargeltag in Neustadt an der Weinstraße mit Besucherrekord

Aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Spargelproduktion

Bruchsal, 3. Februar 2026. Mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und 13 Ausstellern stieß der Pfälzer Spargeltag 2026, der vor Ort oder online besucht werden konnte, auf sehr große Resonanz. Zum zweiten Mal wurde der Pfälzer Spargeltag in Kooperation vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, vom Beratungsdienst Spargel und Erdbeeren (BDSE) e.V. und vom Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE) e.V. veranstaltet.

„Wir sind überwältigt von der guten Teilnahme vor Ort und online. Das zeigt, dass die Themenwahl für die Spargelbetriebe von großem Interesse ist. Auch schwächt das Online-Angebot die Teilnahme vor Ort nicht, sondern sorgt für eine größere Reichweite des Pfälzer Spargeltags“, resümiert Simon Schumacher vom VSSE e.V.

Themen waren Pro und Contra zur Extremverfrühung von Spargel, Auswirkungen des steigenden Mindestlohns auf die Rentabilität im Spargelanbau, die erweiterte Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen, der Wegfall von Sencor und neue Indikationstexte im Spargel, der aktuelle Wissensstand zur Glasflügelzikade im Spargel sowie Neues von den Versuchen des Queckbrunnerhofs.

Pro und Contra aus der Praxis zur Extremverfrühung im Spargel

Andreas Eberhardt von Spargelhof Eberhardt in Weisenheim/Sand und Bodo Mönich von der Mönich Landwirtschaft GmbH in Griesheim vertraten Pro und Contra zur Extremverfrühung von Spargel.

Bodo Mönich baut auf 130 ha Spargel an, davon werden 70 ha verfrüht. Er vermarktet seinen Spargel mit 90 Verkaufsständen fast zu 50 % direkt. Er führt für sein Contra zur extremen Verfrühung (Dreifachbedeckung) vor allem die in diesem Zusammenhang extrem hohen Lohnkosten sowie das Risiko bei ungünstiger Wetterlage den Spargel nicht verkaufen zu können an. Auch betonte er, dass nicht alle Spargelbetriebe so stark verfrühen könnten, da ansonsten „die Kühlhäuser voll wären“. Gerade mit viel Direktvermarktung sieht er keinen Sinn in der extremen Verfrühung, da die Kunden bei niedrigen Temperaturen keine Lust auf Spargel haben. 

Andreas Eberhardt vertritt die Ansicht, dass man die Händler und die Kunden in den frühen Bereich mitnehmen müsse. Er verfrüht 90 % der frühen Bleichspargelsorten (Anteil: 50 %) mit Dreifachbedeckung und 30 % des Grünspargels. Am 15. März fängt er an, Spargel zu stechen, und bietet die Ware auf dem Stuttgarter Großmarkt an. Ab 1. April kommt er auf einen Ertrag von 400 – 500 kg/ha am Tag. Seiner Meinung nach braucht es zwei Wochen, um den Kunden auf den Beginn der Spargelsaison vorzubereiten. 

Das Fazit des Austauschs war, dass alle Betriebe, die extrem verfrühen, den Markt vorbereiten, aber dass die extreme Verfrühung eine Nische ist, für die es einen Markt braucht.

Auswirkungen des steigenden Mindestlohns auf die Rentabilität im Spargelanbau

Anhand eines hypothetischen Beispiel-Spargelbetriebs mit 97 dt Rohertrag, 68 dt verkaufter Ware und 15 kg/h Arbeitsleistung geht Dr. Norbert Laun, DLR-Rheinpfalz, davon aus, dass sich die einzelkostenfreie Leistung (EKL) mit der Mindestlohnsteigerung 2026 um 23 % und 2027 um 38 % verringert, wenn Betriebe keine Maßnahmen, um die Kosten auszugleichen, unternähmen. Für den Gewinn würde das 2026 rund 46 % und für 2027 gar 75 % Einbußen bedeuten.
Um bei gleichen Rahmenbedingungen die Mindestlohnkostensteigerung im Spargelanbau auszugleichen, ergeben sich laut Dr. Norbert Laun folgende Optionen: verbesserte Arbeitsleistung, höhere Erträge und höhere Preise. Für seine Beispiele stellt Dr. Laun hypothetische Rechnungen auf und betont, dass die betriebsindividuelle Berechnung wichtig und eine Bündelung mehrerer Maßnahmen zur Kompensation der Mindestlohnsteigerung notwendig seien. 

Hilfestellungen zur erweiterten Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen

Gemäß der EU-DurchführungsVO 564/2023 und EU-VO 2022/2379 gelten seit dem 1.1.2026 die erweiterte Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen. Die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen soll unmittelbar / zeitnah dokumentiert werden. Ab sofort sind zusätzlich die Georeferenzierung (gpx-Daten, Flurgrundstücksnummer – in vielen Schlagdatei-Programmen schon vorhanden), die Art der Verwendung, Uhrzeit: Beginn der Behandlung, wegen der EU-weiten Vergleichbarkeit den EPPO-Code: ASPOF (Asparagus officinalis), die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels sowie das BBCH-Stadium (wenn relevant). Auf den 1.1.2027 wurde die elektronische Datenerfassung verschoben, d. h. 2026 kann die Erfassung noch auf dem Papier erfolgen. Ab 2027 müssen die Daten elektronisch erfasst und in einem maschinenlesbaren Format spätestens 30 Tage nach der Anwendung vorliegen.

Jochen Kreiselmaier, DLR-Rheinpfalz, empfiehlt, sich rechtzeitig über 2026/2027 rechtskonforme Schlagkarteien zu informieren. Der Einsatz von Word und Excel ist möglich, aber nur empfehlenswert, wenn fundierte Kenntnisse der Programme vorhanden sind. Auch weist Kreiselmaier auf das kostenlose Programm PSM-Doc auf Basis von PS Info-Daten sowie auf das kostenpflichtige PS Info Mein Betrieb hin. 

Wegfall von Sencor und neue Indikationstexte im Spargel

Im Zuge der verschärften Aufzeichnungspflicht bei Pflanzenschutzmitteln weist Dr. Ludger Aldenhoff, BDSE e.V., auf die Notwendigkeit hin, Zulassungstexte zu überarbeiten beziehungsweise künftig auf eine sehr genaue Textformulierung zu achten. Denn wenn diese exakt ausgelegt werden, wie sie beschrieben sind, dann sind z. B. Splittungen von Pflanzenschutzmittelgaben nicht mehr möglich. 
Beim neuen Antrag für Spectrum wurden deswegen auch schon genauere Spezifizierungen vorgenommen: in Spargel (Junganlagen): ab Pflanzjahr, bis einschließlich 3. Standjahr, nach dem Durchstoßen, im Splittingverfahren 0,7 l/ha + 0,5 l/ha. Bei Ertragsanlagen nach dem Stechen, Bandbehandlung, aber nur noch Teilbehandlung 0,7 l/ha + 0,5 l/ha. Diese Formulierungen erlauben mehr Möglichkeiten, nun auch beliebig die Unterblatt-Behandlung. Zukünftig wird Spectrum auch ein Ersatz für Sencor im Grünspargel sein: vor dem Durchstoßen, 21 Tage Wartezeit, 1 x 0,7 l/ha. Die neue Zulassung von Spectrum ist aber für 2026 nicht zu erwarten. 

Fresco könnte laut Dr. Aldenhoff das weggefallene Sencor gut ersetzen, kann aber direkt nach der Ernte nicht eingesetzt werden, da es nur für Juli / August zugelassen ist, und es wahrscheinlich zu Schäden an den Trieben kommt. Bei den Mischungen sind durch Fresco und Saracen neue Optionen möglich. Grundsätzlich sollte man eine Kombination aus Blatt- und Bodenwirkung wählen. 

Aktueller Wissensstand zur Glasflügelzikade im Spargel

Die Glasflügelzikade ist heimisch und an sich kein Schädling, aber Überträger von Pathogenen (16SrXll-Phytoplasmen und ‚Ca. Arsenophonus phytopathogenicus‘). Wegen der Glasflügelzikade sind schon in Frankreich, Österreich und der Schweiz sowie in Deutschland Probleme aufgetreten. Ein Versuch im Heilbronner Raum zeigte eine hohe Variabilität beim Fund der adulten Tiere in den einzelnen Schlägen. In Grünspargelanlagen wurden auch Nymphen gefunden. In Bezug auf Pathogene ist Spargel eine Wirtspflanze. Noch ungesichert ist, ob Spargel nur eine potenzielle (Entwicklung möglich, aber kompletter Entwicklungszyklus nicht bewiesen) oder eine echte Wirtspflanze (kompletter Entwicklungszyklus möglich) ist. Um weitere Erkenntnisse hierzu zu erlangen, ist ein Monitoring notwendig. Natasha Witczak, Agrarservice Hessen-Pfalz GmbH, empfiehlt, wegen der Verschleppungsgefahr kein Pflanzgut aus betroffenen Gebieten zu verwenden. 

Neues von den Versuchen des Queckbrunnerhofs 

Der Grünspargel-Versuch am Queckbrunnerhof zeigte, dass die hellgrünen Sorten ein einheitliches Ertragsniveau haben. Der Ertrag bei dunkelgrünen Sorten ist etwas höher, aber sie sind anfälliger für die Spargelfliege. Insgesamt weisen Kronenpflanzen einen höheren Ertrag aus als Spargelpflanzen aus Erdpresstöpfen. Die violetten Sorten neigen zum Umfallen. Die violette Spargelsorte ‚Erasmus‘ hat einen sehr hohen Ertrag. 

Für die Temperaturmessungen gibt es nur wenig neue Folien. Es sind noch nicht alle Folien da. In 2026 werden wieder Temperaturmessungen stattfinden. Auch Grünspargel wird mit einer ganzen Messserie mit Ertragsdaten, Frühzeitigkeit, Verspätung und Spargelhähnchen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem BDSE wurde 2025 eine neue Bleichspargelanlage angelegt, in der ein Nachbauversuch zwischen alten Reihen, Sorten- und Düngungsversuche stattfinden werden. Auch wird es wieder Pflanzenschutzversuche geben.

Fotos des Pfälzer Spargeltags 2026

Als Zip-Ordner: https://download.vsse.de/Presse/2026/Fotos_Pfaelzer_Spargeltag.zip

Bildnachweis: VSSE e.V. / Isabelle Bohnert

Kontakte:
Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V.  
Werner-von-Siemens-Str. 2-6 | Gebäude 5161 | 76646 Bruchsal

Simon Schumacher
Geschäftsführer / Vorstandssprecher 
Tel.: +49 (0)7251 3032080 | schumacher@vsse.de

Isabelle Bohnert
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
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Bilanz zur Erdbeersaison 2025 in Süddeutschland

Optimale Witterung sorgt für lange Erdbeersaison und große Erdbeerlust

Bruchsal, 26. Juni 2025. Die Erdbeersaison hat zu einem üblichen Zeitpunkt begonnen, hat sich aber durch die recht geringen Temperaturen zu Beginn in die Länge gezogen. Die Erdbeerbetriebe hatten durchschnittlich acht bis neun Wochen Erdbeeren, was ein ungewöhnlich langer Zeitraum ist. Die Frühsaison ist durch optimale Witterungsbedingungen gut gelaufen. Die hohen Niederschläge, Starkregen und Hagel vor Pfingsten sowie die hohen Temperaturen der letzten Tage haben die Erdbeersaison bedeutend schwieriger gemacht. Streckenweise kam es aufgrund der langsamen Nachreife und der Ernteausfälle aufgrund der Regenfälle um Pfingsten zu einer Knappheit an Erdbeeren, die aber für eine Preisstabilität am Markt sorgte. Insgesamt begünstigte das schöne Wetter den Appetit auf frische Erdbeeren, so dass die Nachfrage nach heimischen Erdbeeren seit Saisonbeginn groß war. 
In Süddeutschland werden die Spätsorten wie beispielsweise Cadenza, Marieka und Malwina noch bis Anfang Juli geerntet. Es wird aber noch den Sommer über bis in den Herbst Erdbeeren von wiedertragenden Erdbeerpflanzen, so genannten Remontierern, geben. 
„Die Witterung hat diese Saison zu einem Erdbeerjahr mit großer Nachfrage und überwiegend stabilen Preisen gemacht. Leider hat es bereits früh in der Saison einen Preisverfall gegeben, der weder durch große Erntemengen, noch durch Qualitätsmängel oder eine schwache Nachfrage erklärt werden konnte. Das zeigt, dass der Markt phasenweise aus dem Gleichgewicht ist und nicht mehr alleine durch Nachfrage und Angebot geregelt wird. Das bereitet uns große Sorge, vor allem im Hinblick auf die drohende Mindestlohnerhöhung ab 2026, welche die Erdbeerbetriebe noch weiter unter Druck setzen wird. Hier fordern wir eine Ausnahmeregelung für die handarbeitsintensive Gemüse- und Obstproduktion“, erklärt Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE)

Aromatische Früchte, geringere Erntemengen, überwiegend stabile Marktsituation

Dank der gemäßigten Temperaturen und nur weniger heißer Tage konnten die Erdbeeren ihr Aroma langsam einlagern, was zu sehr geschmackvollen Früchten führte. 
„Insgesamt können die Erdbeerbetriebe mit der Saison zufrieden sein. Die Witterung hat super mitgespielt. Durch die kühlen Nächte hat sich die Saison in die Länge gezogen, so dass die Erdbeerbetriebe mit dem Fokus auf saisonaler Produktion acht bis neun Wochen Erdbeeren hatten. Das ist überdurchschnittlich lang. Zwischendurch war die Ware knapp, was aber den Preis stabilisiert hat“, erklärt Christof Steegmüller, Erdbeeranbauberater für Süddeutschland.
„Die zweite Hälfte der Saison war ab Pfingsten bedeutend schwieriger als die ersten Wochen. Die Niederschläge hatte unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Betriebe. Interessant war in Hessen, dass die Sorte Malwina sehr spät erntereif wurde, was den Anschluss an die mittleren Sorten etwas schwierig gestaltete. Die neue mittelspäte Sorte Cadenza stellt sich als vielversprechend heraus. Sie ist etwas früher reif als die Malwina und kann in Zukunft ein Ersatz für diese sein“, bilanziert Katrin Hetebrügge, Erdbeeranbauberaterin in Südhessen. 
„Für dieses Jahr rechnen wir insgesamt mit eher unterdurchschnittlichen Erträgen. In einzelnen Lagen gab es Probleme mit Starkregen und Hagel und infolgedessen Furchtverluste. Aufgrund der Witterung gab und gibt es eher knappe Mengen an Erdbeeren, und der Markt ist gut aufnahmefähig. Direktvermarktende Betriebe sind mit der Absatzsituation in aller Regel zufrieden. Die Spätsorten sind noch im Ertrag, aber die Hauptsaison wird relativ schnell Anfang Juli enden. Dann gibt es noch Erdbeeren von den Remontierern, d.h. den immertragenden Pflanzen“, resümiert Steffen Finder, Beerenobstberater in Nordrhein-Westfalen. 

Verbraucherpreise für Erdbeeren spiegeln Marktlage nicht wider

 

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Die durchschnittlichen Verbraucherpreise über alle Vermarktungswege hinweg lagen für deutsche Erdbeeren bis KW 20 etwa auf dem Vorjahresniveau. Der Preisverfall in KW 21 war nicht durch die Marktlage erklärbar. Nur in KW 22 lag der Verbraucherpreis deutlich über dem Vorjahresniveau. In KW 24/25 stiegen die Erdbeerpreise wieder, aber blieben unter den Verbraucherpreisen des Vorjahres. Mit der aktuellen Knappheit an deutschen Erdbeeren steigen die Preise weiter. 

Heißbegehrt: Nachfrage nach heimischen Erdbeeren nimmt zu

Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) war die Nachfrage nach deutschen Erdbeeren für Mai überdurchschnittlich hoch. So lag die Käuferreichweite im Mai über dem Mittel der Jahre 2022 bis 2024. Das spiegelt sich auch in den Einkaufsmengen wider: Laut AMI und der Yougov haben Privathaushalte im April und Mai 20 Prozent mehr deutsche Erdbeeren eingekauft als im selben Zeitraum im Vergleich zum langjährigen Mittel der Jahre 2022 bis 2024. Dies lässt sich auf die vielen schönen Tage zurückführen, die zu mehr Lust auf Erdbeeren führten. Für Juni liegen noch keine Zahlen vor.
Auch in diesem Jahr nutzten Erdbeerfans die Selbstpflückangebote der Erdbeererzeuger gut. Häufig mussten diese Selbstpflückfelder schließen, da sie leer gepflückt waren. 

Im Norden geht die Saison noch weiter

In Norddeutschland sind die Betriebe über die Haupternte hinweg. „In Schleswig-Holstein sind etwa 60 %, in Niedersachsen 75 % der Erdbeeren gepflückt. Wir werden den Markt im Juni also noch sehr gut versorgen. Unsere frühe Saison war gut, die mittlere Saison etwas gedämpft durch die Niederschläge und nun hoffen wir, die Spätsaison noch gut abzuschließen“, erklärt Tilman Keller, Erdbeeranbauberater für Niedersachsen und Schleswig-Holstein.  

Erdbeersaison verlängern

Wer jetzt noch Erdbeermarmelade kochen möchte, sollte in den nächsten Tagen noch Erdbeeren besorgen. Man kann übrigens auch Erdbeeren einfrieren und als Eiswürfel oder für Erdbeereis nutzen. 
Die Erdbeerhauptsaison endet in Süddeutschland Anfang Juli, danach geht die Saison noch mit Erdbeeren von Remontierern, so genannte wiedertragende Pflanzen, weiter. 
Darüber hinaus gibt es noch in den wärmeren Monaten regionale Erdbeeren von besonders lang tragenden Erdbeersorten, die von Spezialisten im geschützten Anbau produziert werden.

Wissenswertes rund um Erdbeeren sind unter www.facebook.com/erdbeerenvonhier und www.instagram.com/erdbeerenvonhier und www.instagram.com/deutschlandbeere zu finden.

Weitere Informationen und Statistiken sind hier erhältlich.
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Weiterhin finden Sie hier noch Informationen zur anstehenden Mindestlohnerhöhung 2026:
https://download.vsse.de/Presse/2025/PM_Mindestlohn_2025_04_10.pdf
https://download.vsse.de/Presse/2025/Anschreiben_Mindestlohnkommission.pdf

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE)

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE) vertritt die Interessen der Spargel- und Erdbeeranbauer in Süddeutschland. Mit rund 620 Mitgliedern ist der VSSE Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer.
Weitere Informationen unter www.vsse.de

Kontakte:

Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V.  
Werner-von-Siemens-Str. 2-6 / Gebäude 5161
76646 Bruchsal
Simon Schumacher Geschäftsführer / Vorstandssprecher 
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Isabelle Bohnert
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Bilanz zur Spargelsaison 2025

Beständige Spargelsaison mit guter Nachfrage und stabilen Preisen

Bruchsal, 17. Juni 2025. Witterungsbedingt verlief die Saison ohne größere Schwierigkeiten. Die Nachfrage nach Spargel und das Angebot waren meist recht gut im Einklang. Die Verbraucherpreise zeigten sich über weite Strecken stabil und lagen angebotsbedingt nur während des zögerlichen Saisonbeginns und zum Ende über dem Vorjahresniveau. Trotz weiter steigender Produktionskosten gab es auch Phasen, in denen die Verbraucher weniger als in den beiden Vorjahren zahlen mussten. Der weitere Rückgang an Spargelanbauflächen wird voraussichtlich zu einer etwas geringeren Ertragsmenge in diesem Jahr im Vergleich zum langjährigen Mittel führen. Die Spargelsaison endet offiziell am 24. Juni. Bis zum Johannistag können Spargelliebhaber und Liebhaberinnen noch Spargel genießen. 

„Die Spargelsaison verlief in diesem Jahr unaufgeregt und ohne größere herausfordernde Vorkommnisse. Regionaler Spargel ist nach wie vor sehr gefragt, und wir freuen uns, dass der Handel und die Kunden die Qualität des heimischen Gemüses schätzen. Mit Sorge blicken wir jedoch auf die anstehende Mindestlohnerhöhung 2026. Denn auch in diesem Jahr mussten wir von weiteren Betriebsaufgaben oder Einstellung der Spargelproduktion in Höfen erfahren, da der Druck auf die Betriebsleiter, die Produktionskosten zu erwirtschaften, zu hoch geworden ist“, erklärt Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE). 

Überwiegend stabile Witterung 

„Die Witterung hat in diesem Jahr alles in allem gut gepasst. Es war nicht zu lange zu kalt oder zu warm. Es gab keine dauerhaften Hitzewellen, so dass es wenig Überproduktion und somit zu keinem Preisverfall kam. Der Trend, aufgrund der drastischen Mindestlohnerhöhungen nur noch die Spargelmenge anzubauen, die man mit Sicherheit vermarkten kann, hält an und führt teilweise zur Angebotsverknappung“, erklärt Spargelanbauberater Dr. Ludger Aldenhoff.

Für Nordrhein-Westfalen bilanziert Ralf Große Dankbar, Spargelanbauberater in Nordrhein-Westfalen: „In dieser Saison hatten wir schönes, gleichbleibendes Wetter. Es war nie richtig kalt und nie richtig heiß. Die Mengen, die geerntet wurden, konnten gut verkauft werden. Die Gesamterntemengen werden, wenn überhaupt, durchschnittlich ausfallen. Insgesamt ist die Stimmung bei den Betrieben gut.“

Trend zum heimischen Grünspargelanbau verstärkt sich

Laut Dr. Ludger Aldenhoff hält der Trend, Grünspargel anzubauen, an und nimmt langsam zu: „Seit zwei bis drei Jahren gibt es auch Betriebe, die nur eine dunkelgrüne Spargelvariante von Anfang Mai bis Ende Juni anbauen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es auch einen weiterwachsenden Markt für inländischen Grünspargel gibt.“

Auch Ralf Große Dankbar stellt fest, dass die Flächen beim Grünspargelanbau ausgeweitet wurden und es vermehrt Betriebe gibt, die hellgrünen Spargel ohne violette Verfärbung anbauen. Die Aufnahme des inländischen Grünspargels im Markt war sehr gut.

Guter Absatz bei stabilen Verbraucherpreisen

Die Nachfrage nach Spargel passte über weite Phasen der Saison zum Angebot. Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft lagen die Großhandelsabgabepreise angebots- und kostenbedingt meist über denen vom vergangenen Jahr und dem langjährigen Mittel von 2020 bis 2024. „Bei den Verbraucherpreisen gab es zwischen einem etwas höherem Einstieg und dem Anstieg zum Ende der Saison eine längere Phase, in der die Verbraucher ähnliche Preise wie in den beiden Vorjahren zahlten. Wochenweise wurde das Vorjahresniveau bedingt durch zahlreiche niedrigpreisige Angebotsaktionen auch unterschritten. In diesen Wochen waren die Einkaufsmengen entsprechend hoch“, erklärt Claudio Gläßer, Marktanalyst bei der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft. 

Ein weiterer Grund für teils höhere Preise ist die Tatsache, dass die Anbauflächen seit ihrem Rekordhoch in 2018 kontinuierlich, entsprechend der Nachfrage, zurückgingen und so keine großen Spargelmengen unter Preisdruck abgegeben werden mussten.

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE)

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE) vertritt die Interessen der Spargel- und Erdbeeranbauer mit dem Schwerpunkt in Süddeutschland. Mit rund 620 Mitgliedern ist der VSSE Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer.

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Das Chart zu den Spargelpreisen finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Zahlen und Fakten zur Branche.

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Fachbeitrag zum neuen Urteil zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Gute Argumente für die Sozialversicherungsprüfung

Die Sozialgerichte argumentieren bei Sozialversicherungsprüfungen immer häufiger zu Gunsten der Arbeitgeber und zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung

Ausgangssituation äußerst belastend

Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden. Alle vier Jahre drohen Nachzahlungen in Höhe von ca. 40 % der Lohnsumme zuzüglich Säumniszuschlag von 1 % pro Monat. So kommen zum Beispiel bei zehn Saisonarbeitskräften leicht Forderungen von rund 130.000 € zusammen. Dies stellt für die Betriebe oft eine große wirtschaftliche Herausforderung dar.

Alle Arbeitskräfte von Anfang an sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, ist keine Option. Viele Arbeitnehmer fordern die Anerkennung ihres Status als Hausmann oder Hausfrau und lehnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab. Sie wechseln lieber zu dem Arbeitgeber, der ihren Angaben vertraut, um 400 – 500 € mehr Bruttolohn im Monat zu erhalten, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht abgezogen werden. Hinzukommt, dass sie in den meisten Fällen keine Rechte und Anwartschaften in der deutschen Sozialversicherung erwerben. Jedenfalls in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind Warte- und Vorversicherungszeiten erforderlich, die zumeist nicht erreicht werden.

Die Arbeitgeber sind also mehrfach benachteiligt, wenn Saisonarbeitskräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden:

1. mindestens 20 % höhere Lohnkosten

2. Kompensation der Abzüge durch Erhöhung des Bruttolohns der Beschäftigten

3. Abwanderung vorhandener Arbeitskräfte

4. erschwerte Rekrutierung von neuen Arbeitskräften.

Die Folge ist ein nationaler und internationaler Wettbewerbsnachteil für das Unternehmen. Es fehlen z.B. die finanziellen Mittel für Modernisierungen oder die Finanzierung von zwei Unternehmerfamilien beim Eintritt der Nachfolger, was unmittelbar zur Betriebsaufgabe führen kann. Auch die nervliche Belastung der Arbeitgeber durch den hohen bürokratischen Aufwand und die Ungewissheit über den Ausgang der DRV-Prüfungen ist so hoch, dass die Freude an der Obst- und Gemüseproduktion oft leidet.

Die Ungewissheit über den Ausgang der Prüfungen ergibt sich auch daraus, dass das Ergebnis auch von der Tagesform der Prüfer abhängt. Jede Betriebsprüfung kann anders verlaufen. Ein Grund dafür, dass sich die Unternehmen selten gerichtlich gegen die pauschalen Nachforderungen der DRV wehren, liegt darin, dass die Prüfungen zuweilen auf Stichproben beruhen, die sodann fiktiv hochgerechnet werden, um dann einen niedrigeren Betrag als Vergleichsvorschlag anzubieten, da ansonsten die Prüfung auf alle Arbeitskräfte ausgedehnt werden müsse. Die Folge ist, dass sich die Betriebe darauf einlassen, zumal sich die Verfahren vor den Sozialgerichten nicht selten über mehrere Jahre hinziehen.

Die ständigen Erhöhungen des Mindestlohns verschärfen diese Problematik zudem unmittelbar, da die Lohnnebenkosten parallel steigen, während die Erlöse von Angebot und Nachfrage geprägt sind, die unmittelbar von den unkalkulierbaren und immer extremeren Witterungsbedingungen abhängen.

Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. fordert daher seit Jahren von der Politik, dass eine Vertrauensschutzregelung in § 8 SGB IV dahingehend ergänzt wird, dass Arbeitgeber nicht für falsche Angaben der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden können und die Angaben in den von der DRV zur Verfügung gestellten Fragebögen zur Versicherungspflicht/Freiheit ausreichen müssen.

In letzter Zeit hat sich die DRV bei Prüfungen vermehrt auf das Landshuter Urteil S 1 BA 3/21 berufen, in dem Saisonarbeitnehmer grundsätzlich als berufsmäßig tätig eingestuft wurden, sofern die Lohnhöhe durch die kurzfristige Beschäftigung besondere wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitnehmer erreicht.

Erfreulicherweise wurde dieses Landshuter Urteil nun am 18.09.2024 vom Landessozialgericht München mit dem Urteil L 16 BA 27/21 ohne Revisionsmöglichkeit aufgehoben.

Dies ist für uns Anlass, gute Argumente aus vorliegenden Urteilen als Kernaussagen (siehe unten) zusammenzufassen und die Urteile als Download zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, dass sie gegen die oft unbegründeten Nachforderungen der DRV verwendet werden können.

Zusammenfassung der wichtigsten Argumente aus den aktuellen Urteilen

Das Sozialgericht Lüneburg (S1 BA 15/22 ER) hat geurteilt, dass der Arbeitgeber kein Recht zur Ausforschung privater Lebensumstände weder des Arbeitnehmers noch seiner Familienangehörigen besitzt, weswegen das Fehlen von Angaben über Einkommensverhältnisse oder Verdienstbescheinigung der Familienangehörigen dem Arbeitgeber nicht zur Last gelegt werden kann. Es liegt kein Verstoß gegen § 8 BVV vor.

Es hat weiter geurteilt, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, den Arbeitgeber zu weiteren umfangreichen Ermittlungen zu verpflichten oder ihm die Vorgabe zu machen, bestimmten Angaben in dem Fragebogen von vornherein keinen Glauben zu schenken. Hierin liege eine unzulässige, vorweggenommene Beweiswürdigung und im Bezug auf osteuropäische Arbeitskräfte eine Diskriminierung von EU-Arbeitnehmern.

Diese Rechtsprechung wurde vom SG Freiburg und dem LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 2385/22) bestätigt und aufgenommen.

Das LSG Baden-Württemberg (L 11 BA 3083/20) hat geurteilt, dass eine Umkehr der Beweislast aufgrund der von der DRV pauschal erhobenen Zweifel und Einwände an den Angaben der jeweiligen Erntehelfer („unplausibel“) nicht in Betracht komme. Durch den bundeseinheitlich verwendeten SV-Fragebogen werde die Arbeitgeberverpflichtung zur Prüfung der für die Beurteilung von Sozialversicherungspflicht relevanten Umstände vorgegeben und auch begrenzt.

 

Das LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 2385/22) hat geurteilt, dass die Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung oder ein höheres Arbeitsentgelt allein zum Ausschluss der Zeitgeringfügigkeit nicht genüge, da beide Ausnahmetatbestände kumulativ vorliegen müssen (Verweis auf Knospe Rn. 54 ff.).

 

In derselben Entscheidung findet sich die Aussage, dass Berufsmäßigkeit nicht allein auf das unterschiedliche Lohngefälle in Deutschland und in Rumänien als gegeben angenommen werden darf und dass Berufsmäßigkeit im Vollbeweis feststehen muss und daher nur durch Ermittlungen im Einzelfall und nicht mit pauschalen Erwägungen begründet werden darf.

 

Das LSG Baden-Württemberg hat in einer weiteren Urteil (L 5 BA 3595/23 ER-B) entschieden, dass es vor dem Hintergrund osteuropäischer Lebensverhältnisse mitnichten unglaubwürdig oder unplausibel sei, dass auch Eheleute beide keiner Erwerbstätigkeit nachgingen und daher im Status „nicht berufsmäßig“ sein könnten, weil - anders als in Deutschland - ein Ehepaar aus Rumänien in der Regel nicht mit den Kindern allein in einem Haushalt lebe, sondern in einer Großfamilie mit Eltern, Schwiegereltern, Geschwistern, Tanten und Onkel in einer Wirtschafts- und Einstandsgemeinschaft lebe.

 

Schließlich hat das LSG Baden-Württemberg in einer weiteren Entscheidung (L 2 BA 3128/22), mit der eine Berufung der DRV als offensichtlich unbegründet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen wurde, klar zum Ausdruck gebracht, dass die Auffassung des 11ten, 8ten und 5ten Senates geteilt werde. Diese besagt, dass der Arbeitgeber mit der Verwendung des bereitgestellten bundeseinheitlichen zweisprachigen Fragebogens für Saisonkräfte aus dem osteuropäischen Ausland seiner Aufzeichnungspflicht ausreichend nachkommt und nicht gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Erhebung der sozialversicherungsrechtlichen relevanten Tatbestände verstößt.

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass die Abwälzung von weiterer Sachaufklärung und Ermittlungstätigkeit auf den Arbeitgeber gegen das Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X verstößt; die DRV sei grundsätzlich selbst verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, zumal ihr als Körperschaft des öffentlichen Rechts andere und weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten offenstehen.

 

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss (L 8 R 987/15 B ER) klargestellt, dass Säumniszuschläge zu nachträglich erhobenen Sozialversicherungsbeiträgen nicht pauschal erhoben werden können, auch nicht, wenn fachkundiges Personal oder z.B. ein Steuerbüro die Gehaltsabrechnung durchführt und pauschale Hinweise zur Abrechnung hätte geben können. Die Deutsche Rentenversicherung muss also konkret-individuell feststellen, welche Tatsachen für die Erhebung von Säumniszuschlägen streiten.  <s></s>


Download der Urteile:

S1 BA 15/22 ER

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/SG_Lueneburg_S1BA15_22ER2443630.pdf

L 8 BA 2385/22

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/SG_freiburg_L8BA2385_22.pdf

L 11 BA 3083/20

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/LSG_bW_L11BA3083_20_2458243.pdf

L 5 BA 3595/23 ER-B

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/LSG_BW_BA3595_23ER-B.pdf

L 8 R 987/15 B-ER

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/L8R987_15BER-LSG_NRWSaeumniszuschlaegen.pdf


Hinweis: Die genannten Urteile dienen lediglich als Argumentationshilfe und sind nicht als Präzedenzurteile zu werten, da es sich nicht um Grundsatzentscheidungen handelt. Daher sollten weiterhin alle verfügbaren Unterlagen, welche die Eigenschaft „nicht berufsmäßig“ belegen, zu den Lohnunterlagen abgelegt werden.

Die Autoren empfehlen den Arbeitgebern, die Urteile und diese Übersicht für künftige Prüfungen zu ihren Unterlagen zu nehmen und sich bei ungerechtfertigten Nachforderungen von ihrem Verband Informationen einzuholen und von spezialisierten Juristen beraten zu lassen.
Unter www.vsse.de werden in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Fitz & Kollegen aktuelle Entwicklungen online aufbereitet und weitestgehend ohne Zugangsbeschränkungen zur Verfügung gestellt, damit Arbeitgeber branchenübergreifend besser gegen die Forderungen der DRV aufgestellt sind und so nach und nach weitere positive Urteile in anderen Bundesländern erzielen, die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft und im Gartenbau auch langfristig ermöglichen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zu Unrecht erhobene Beiträge auch im Nachhinein bis zu vier Jahre lang von den Arbeitgebern zurückgefordert werden können.

 

Autoren:

Christian Fritz                                                  Simon Schumacher
Rechtsanwalt                                                   Vorstandsprecher
Fachanwälte für Sozialrecht                                VSSE e.V.         
Fritz & Kollegen in Freiburg                                Bruchsal

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Pressevertretern vermitteln wir gerne Kontakte zu Süddeutschen Spargel- und Erdbeeranbauern für Interviews und Beiträge.