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Aktuell

Spargel-Roboter-Treff am 22. Oktober 2026 bei der OGA in Bruchsal

Die Technik ist da, man muss sie nur richtig einsetzen.

Bruchsal, 26. Oktober 2026. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 14,60 € - Tendenz steigend. Gleichzeitig wird es zunehmend schwierig, motivierte, leistungsfähige Erntehelfer und Erntehelferinnen zu finden, die die gesamte Spargelsaison über im Betrieb arbeiten. Das Interesse am Spargel-Roboter-Treff bei der OGA in Bruchsal und online war deswegen groß: Über 140 Spargelanbauer und Spargelanbauerinnen aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Frankreich nahmen an der Veranstaltung teil. Die umfassende Praxisstudie wurde vom Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE) in Auftrag gegeben mit dem Ziel, den Spargelproduzenten eine unabhängige und fundierte Entscheidungsgrundlage zu einem frühen Zeitpunkt zu bieten. Im Mittelpunkt standen die Spargel-Ernteroboter von AvL Motion und Lommers, aber auch die Maschinen von Prefiro und Sylektis waren vor Ort zu sehen. 

„Wir sehen, dass die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften zunehmend zum Problem wird. Der technische Fortschritt lässt sich nicht aufhalten, und wir sind sehr dankbar für die Innovationskraft in diesem Bereich. Der Vorstand hat nicht gezögert, die Untersuchung mit einem fünfstelligen Betrag zu finanzieren. Die Erzeuger brauchen jetzt eine unabhängige Entscheidungsgrundlage. – Dazu wollte der VSSE seinen Beitrag leisten“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher. 

Ernte mit den Spargel-Ernterobotern: Die Technik ist nicht das Problem.

Der erfahrene Spargelerzeuger Rolf Meinhardt (VSSE) und die Arbeitswirtschaftlerin Monika Schulz (ratiochron) haben die Ernteroboter, die bereits am Markt sind, im Realeinsatz in den Niederlanden, Belgien und Deutschland intensiv untersucht und ihre methodische Vorgehensweise sowie die Ergebnisse auf dem Spargel-Roboter-Treff vorgestellt. Anhand der Kriterien wie Stangenanzahl, Qualität und Zeitaufwand haben sie die beiden Maschinen der Handernte gegenübergestellt. Sie haben aufgezeigt, dass die Maschinenleistung stark von Faktoren wie Folienzustand, Dammqualität, Reihenlänge und Stangendichte abhängt.

Die Ergebnisse der Analysen machen deutlich: Wenn es Probleme gab, dann nicht aufgrund unausgereifter oder anfälliger Technik, sondern vor allem wegen schlechter Feldbedingungen sowie mangelhaftem Folieneinsatz. Es gab Felder, die zuvor von Hand beerntet wurden und ein ungleiches Dammniveau und Löcher aufwiesen, zu weit herausgewachsener Spargel, eine starke Verunkrautung des Dammes oder eine unzureichende Qualität der eingesetzten Schwarz-Weiß-Folie (z. B. Löcher in der Folie) und ungleichen Folienlängen (Folie auf der einen Seite des Damms zu kurz oder zu lang). 

Maßgebliche Unterschiede zwischen AvL und Lommers

In dem 4,5 t schweren Spargel-Ernteroboter von AvL ist eine komplexere Technik verbaut als bei Lommers. Die Investitionskosten liegen etwa doppelt so hoch. Die 3 – 4 robusten Stechgeräte stechen den Spargel von oben. Die Anforderungen an den Damm sind hoch: Das Dammniveau muss überall gleich sein, der Boden darf nicht zu hart sein. Die Spargelstangen werden hinten entgegengenommen, und zu kurze Stangen oder Spargelbruch können gleich aussortiert werden. Alles, was als weiß gesehen wird, wird für Spargel gehalten. Deswegen sollte der Damm möglichst frei von Unkraut gehalten werden.

Die 2,7 t schwere Maschine von Lommers ist kompakter, kleiner und sehr wendig. Sie funktioniert auch bei Spargeldämmen mit Minitunnelfolie. Der Stechvorgang funktioniert von beiden Seiten seitlich, so dass auch Spargelstangen an den Seiten des Dammes geerntet werden können. Die Spargelstangen werden von einer Person eingesammelt, die hinten seitlich an der Maschine sitzt. Die Maschinen kann auch auf Dämmen arbeiten, auf denen zuvor von Hand geerntet wurde, ist weniger anspruchsvoll als die Maschine von AvL.

Die Ernteroboter von AvL hat bessere Ernteergebnisse erzielt, aber hatte auch bessere Grundvoraussetzungen. Beim Wenden kann man bei beiden Maschinen, wenn man die Länge der Dämme entsprechend wählt, und ausreichend Vorgewende hat, bis zu 20 % Zeit einsparen. 

Bei der Stech- und Dammqualität schlägt der Ernteroboter die Handernte.

Richtig eingestellt und auf gut geformten Dämmen machen die beiden Ernteroboter einen guten Job: Die Spargelstangen haben die optimale Länge und einen glatten Schnitt. Ausgefranste Stangen, angeschälte Stangen oder viel zu lange Stangen gibt es bei einer Durchfahrt mit dem Spargel-Ernteroboter weniger als bei der Handernte. Hinzu kommt, dass der Ernteroboter so gut wie alle Stangen erntet, und die Auswertung alle Spargelstangen umfasst, währenddessen bei der Handernte die ein oder andere Spargelstange auf dem Feld bleibt, um zu einem besseren Ernteergebnis zu kommen. Ein weiterer Vorteil des Robotereinsatzes ist, dass die Dammqualität besser ist als bei der Handernte, was dem Boden und den Spargelpflanzen zugutekommt. 

Grundvoraussetzung: Ist-Zustand mit Kennzahlen der Handernte und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Monika Schulz betont, wie wichtig es sei, erst einmal die Ist-Situation zu kennen sowie die Kennzahlen der Handernte im eigenen Betrieb vorliegen zu haben und auch eine Vollkostenrechnung mit allen anfallenden Kosten der Saisonarbeitskräfte aufzumachen. Auch gilt es zu priorisieren, welches Ziel man mit der Anschaffung eines Spargel-Ernteroboters verfolge: wie beispielsweise Arbeitskräfte einsparen, Arbeitskosten reduzieren, Erntekapazität erhöhen, Ernte bei schwieriger Erntekräfteverfügbarkeit absichern oder Erntequalität verbessern.

Fazit: Ernteroboter-Einsatz erfordert Anpassungen im Anbau

Nur vom Ernteertrag her gesehen lohnt sich laut Rolf Meinhardt der Einsatz eines Spargel-Ernteroboters ab 5000 Stangen bzw. 350 – 400 kg Spargel pro Hektar. Er sieht sie nur als rentabel an, wenn sie im Drei-Schicht-System laufen. Am Ende muss sich jeder Spargelanbauer und jede Spargelanbauerin laut Rolf Meinhardt die Frage stellen: „Will man sich mit den Leuten herumärgern oder mit dem Ernteroboter?“
Klar wurde bei den Präsentationen: So leicht wird die Entscheidung für und gegen den Roboter nicht. Ein intensives Auseinandersetzen mit der Thematik und bei der Entscheidung für einen der Ernteroboter mit dessen Technik und Erfordernissen ist unerlässlich. 

Spargel-Ernteroboter: Die Entwicklungen gehen weiter.

Die Entwicklungen gehen bei den Spargel-Ernterobotern immer weiter: 
Die Spargel-Ernteroboter von AvL motion und Lommers erreichen jetzt schon wieder eine schneller Fahrtgeschwindigkeiten.

Prefiro zeigt auf der expoSE 2026 eine leichtere Version des Spargelroboters, der über einen Traktor angetrieben wird. In der Saison 2026 war das Unternehmen bei 8 Betrieben im Testeinsatz. Dabei wurden noch weitere Entwicklungen und Verbesserungen durchgeführt. Prefiro wird 2027 mit einem Mietmodel bei zehn Betrieben starten und mit der Maschine 2028 an den Markt gehen. 

Sylektis hat zwei Maschinen: Eine Maschine für weißen Spargel und Grünspargel, wenn ein Umbau erfolgt. Eine Person kann mehrere Maschinen gleichzeitig bedienen. Die Maschinen arbeiten komplett autonom. Eine andere Maschine kann über mehrere Reihen Grünspargel ernten. Sylektis plant 20 Maschinen in den nächsten drei Jahre zu verkaufen.

„Die Maschinen werden besser, und irgendwann, ich denke mal in zehn Jahren, wenn wir uns wieder treffen, wird die Hälfte, garantiere ich, nicht mehr da sein, die andere Hälfte wird Maschinen haben. Wenn man das mit den Löhnen akkurat sieht, dann sind wir dazu einfach gezwungen“, schließt Rolf Meinhardt.

Analysen, Video-Mitschnitt und Checkliste zur Ist-Situation und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wer den Spargel-Roboter-Treff verpasst hat, muss nicht leer ausgehen: Von der Veranstaltung wurde ein Videomitschnitt erstellt, der hier für 75 € zzgl. MwSt. bestellt werden kann. Neben dem Videomitschnitt sind in dem Gesamtpaket alle Präsentationen mit den Analysedaten sowie eine umfassende Checkliste zur Evaluierung der aktuellen Wirtschaftlichkeit im eigenen Spargelbetrieb erhältlich, um eine fundierte Ausgangsbasis für die Entscheidung für oder gegen einen Spargelroboter zu haben.

Die Spargel-Ernteroboter auf der expoSE 2026

Auf der expoSE können sich Spargelproduzenten und Spargelproduzentinnen vom 18. bis 19. November 2026 in der Messe Karlsruhe mit den Herstellern der Spargel-Ernteroboter austauschen. Sie sind an folgenden Ständen zu finden:

AvL Motion aus Westerbeek (Niederlande) in Halle 2, Stand N32
Lommers Tuinbouwmachines aus Bergeijk (Niederlande) in Halle 1, Stand E22
Prefiro aus Weingarten (Baden) in Halle 2, Stand M11
Sylektis aus Leuville sur Orge (Frankreich) in Halle 2, Stand L08

Weitere Informationen unter www.expo-se.de

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE)

Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE) vertritt die Interessen der Spargel- und Erdbeeranbauer in Süddeutschland. Mit rund 630 Mitgliedern ist der VSSE Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer.
Weitere Informationen unter www.vsse.de

Kontakte:

Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V.  
Werner-von-Siemens-Str. 2-6 / Gebäude 5161
76646 Bruchsal

Simon Schumacher Geschäftsführer / Vorstandssprecher 
Tel.: +49 (0)7251 3032080 
schumacher@vsse.de


Isabelle Bohnert
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)7251 3032184
bohnert@vsse.de

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Saison-Umfrage 2026 des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände e. V.

Spargel und Erdbeeren aus Deutschland: Kosten steigen, Preise stagnieren


Bruchsal, 30. Juli 2026. Um den Verlauf der Saison 2026 für die Spargel- und Erdbeerbetriebe besser einschätzen zu können, hat das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e. V. vom 4. bis 24. Juli 2026 eine Online-Umfrage durchgeführt, an der 204 Betriebe teilnahmen. 

Für mehr als ein Drittel der Betriebe war die Saison schlechter als im Vorjahr.

Als gut bewerten 17,4 Prozent der Spargelbetriebe und 22,7 Prozent der Erdbeerbetriebe die Saison. 46 Prozent der Spargelbetriebe und 37,3 Prozent der Erdbeerbetriebe meinen, dass sie wie letztes Jahr war. Schlechter als im Vorjahr war die Saison für 36,6 Prozent der Spargelbetriebe und 40 Prozent der Erdbeerbetriebe.


 
Grafik: Angaben in Anzahl der Betriebe

Nachfolge für 48 Prozent der Erdbeer- und Spargelbetriebe ungewiss

48 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Fortführung ihres Betriebes ungewiss sei. 8 Prozent planen den Erdbeer- und den Spargelanbau in den kommenden 1 – 3 Jahren einzustellen. Nur 38 Prozent der Erzeuger gaben an, dass die Fortführung des Betriebs langfristig gesichert sei. 
 


„Wir sind angesichts dieser Ergebnisse, obwohl wir an sich gut über die Branche informiert sind, stark beunruhigt. Jeder 12. Betrieb will in den nächsten ein bis drei Jahren den Anbau aufhören. Bei knapp der Hälfte der Spargel- und Erdbeerbetriebe ist die Zukunft aufgrund mangelnder Rentabilität oder ungeklärter Nachfolge ungewiss. Das bringt den Produktionsstandort Deutschland und mit ihm die Versorgungssicherheit ins Wanken. Doch die Situation ist nicht nur für den Spargel- und Erdbeeranbau kritisch, sondern für den Obst- und Gemüsebau in Deutschland. Die europaweiten großen hitzebedingten Ertragsausfälle zeigen deutlich, dass gute Ernten keine Selbstverständlichkeit sind“, erklärt Simon Schumacher, Vorstandsmitglied von Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. 

Preise decken gestiegene Produktionskosten nicht.

Im Grunde sind die Ergebnisse nicht überraschend: Von Jahr zu Jahr steigen die Produktionskosten, aber die Verbraucherpreise kaum. Die durchschnittlichen Ausgaben der Verbraucher stiegen in der Saison 2026 bei Bleich- und Grünspargel nur leicht, sowohl bei Ware aus Deutschland als auch aus dem Ausland.
Die Durchschnittspreise über alle Vermarktungswege für inländisch produzierte Erdbeeren lagen über weite Strecken hinweg sogar unter denen des Vorjahres. Laut AMI lag der Durchschnittspreis für Erdbeeren aus Deutschland im ersten Halbjahr in Discountern sogar noch unter dem des Vorjahres, während er im Lebensmittelhandel im selben Zeitraum geringfügig höher lag. 

Vor Pfingsten gab es ohne Erdbeermenge – Diese waren gesucht. – eine Preisaktion von 2,49 € pro Schale heimische Erdbeeren in den Discountmärkten. Laut der Umfrage-Ergebnisse sind 62 Prozent der Erdbeererzeuger davon überzeugt, dass der Discount Aktionen dieser Art durchführt, um Kunden und Kundinnen in die Läden zu locken, um dann bei fehlender deutscher Ware vor allem Importerdbeeren zu verkaufen. 72 Prozent gaben an, dass auf diese Weise die Preise auf allen Verkaufsebenen gedrückt würden, da der Discount die Preisführerschaft herstellen müsse. Rund 49 Prozent der Betriebe gehen davon aus, dass sie dadurch auch gezwungen sind, die Preise in der Direktvermarktung zu senken.

36 Prozent der in der Hauptsaison gekauften Erdbeeren sind Importware.

Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) kauften die privaten Haushalte in der Erdbeerhauptsaison leicht mehr importierte Erdbeeren als im Vorjahr*: Eine AMI-Analyse auf Basis des Haushaltspanels von YouGov CP Germany zeigt, dass von den Erdbeerkäufen privater Haushalte in Deutschland im Zeitraum Kalenderwoche 16 bis Kalenderwoche 26 in diesem Jahr rund 64 Prozent auf deutsche Ware und entsprechend 36 Prozent auf Importe entfielen. Im Vorjahr waren im selben Zeitraum 65 Prozent deutsche Ware und 35 Prozent Importe.

Besonders bitter sind den Erzeugern aufgestoßen: die lange Präsenz von Importware in den Discount- und Supermarkt-Regalen und die Werbeaktionen des Lebensmitteleinzelhandels für ausländische Ware in der Saison. 

*In diesen Zahlen nicht enthalten sind Erdbeeren, die z. B. für die Gastronomie gekauft wurden.

Heimischer Spargel verliert etwas an Boden

Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) kauften die privaten Haushalte in der Spargelsaison (KW 13 – KW 26) etwas weniger Spargel als im Vorjahr**: Eine AMI-Analyse auf Basis des Haushaltspanels von YouGov CP Germany zeigt, dass von den Bleichspargelkäufen privater Haushalte in Deutschland im Zeitraum Kalenderwoche 13 bis Kalenderwoche 26 in diesem Jahr rund 87 Prozent auf deutsche Ware und entsprechend 13 Prozent auf Importe entfielen. Im Vorjahr ergaben sich sehr ähnliche Werte. Bei Grünspargel nahmen die gesamten Einkaufsmengen zu, Grünspargel aus Deutschland wurde allerdings in leicht geringeren Mengen eingekauft. Damit ging der Anteil an Grünspargel aus Deutschland von 38 Prozent (Saison 2025) auf 34 Prozent zurück. 

**In diesen Zahlen nicht enthalten ist Spargel, der z. B. für die Gastronomie gekauft wurde.

Anstieg der Produktionskosten wirken sich stark auf Wirtschaftlichkeit aus.

 
Grafik: Angaben in Anzahl der Betriebe


Für 72 Prozent der Spargelbetriebe ist der Anstieg der Produktionskosten spürbar negativ, für 16 Prozent sogar existenzbedrohend. Nur für 9 Prozent der Spargelbetriebe ist er kaum spürbar.

68 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Erdbeererzeuger gab an, dass sich die gestiegenen Produktionskosten spürbar negativ auf ihren Betrieb auswirken. Mehr als 17 Prozent sehen darin sogar eine Existenzbedrohung für ihren Betrieb. Nur für 7 Prozent der Erdbeerbetriebe ist er kaum spürbar.

Anbauflächen für Spargel und Erdbeeren rückläufig

Folglich werden 33,5 Prozent der Spargelerzeuger die Spargelanbaufläche leicht reduzieren, 6,3 Prozent sogar drastisch. 50 Prozent der Umfrageteilnehmer wird die Spargelanbaufläche so belassen, wie sie ist. 9,5 Prozent der Spargelerzeuger will die Spargelfläche leicht erweitern, 0,6 Prozent sie drastisch ausweiten.

Folglich werden rund 13 Prozent der Erdbeererzeuger für die kommende Saison ihre Anbaufläche drastisch reduzieren, 31 Prozent werden sie leicht reduzieren, rund 44 Prozent werden ihre Anbaufläche beibehalten, und 11 Prozent werden die Anbaufläche etwas erweitern.
 


Grafik: Angaben in Anzahl der Betriebe

Investitionsvorhaben sind verhalten

Angesichts des Saisonverlaufs sind die Betriebe verhalten, wenn es um Investitionen geht. Spargelbetriebe sind bei Verfrühung, neuen Kulturen und Direktvermarktung am ehesten bereit Geld in die Hand zu nehmen. Bei den Erdbeerbetrieben sind es die Bereiche Verfrühung und Tunnel, Direktvermarktung und Unterkünfte.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern

Die Kosten steigen, die Preise stagnieren, die Bürokratie nimmt überhand, und es wird immer schwieriger, zuverlässige Erntehelfer und Erntehelferinnen für die Saison zu finden. Durch den höheren Mindestlohn sind viele Saisonarbeitskräfte nicht mehr die gesamte Saison über, sondern nur vier bis acht Wochen im Einsatz, da sie dann ihr Lohnziel erreicht haben und abreisen wollen. 

Da die Arbeitskosten im Spargelanbau bis zu 40 Prozent und im Erdbeeranbau bis zu 60 Prozent der gesamten Produktionskosten ausmachen, die seit 2021 um mehr als 46 Prozent gestiegen sind, bittet die Bundesfachgruppe Obstbau, in denen auch die Verbände des Netzwerks der Spargel- und Beerenverbände e. V. engagiert sind, die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sich für folgende Maßnahmen einzusetzen, um die Produktion im Obstbau wieder wettbewerbsfähig zu machen: 

1. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte schaffen: 20 Prozent Abschlag auf Mindestbruttostundenlohn bei gleichzeitiger Untergrenze von 13,90 Euro je Stunde
2. Zugang zu Saisonarbeitskräften sichern: praktikable, rechtssichere und unbürokratische Rekrutierungsverfahren für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten 
3. Rechtssicherheit schaffen: eindeutige gesetzliche Regelungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kontakte:
Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. / 
Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V.  
Werner-von-Siemens-Str. 2-6 / Gebäude 5161
76646 Bruchsal

Simon Schumacher Geschäftsführer / Vorstandssprecher 
Tel.: +49 (0)7251 3032080 
schumacher@vsse.de

Isabelle Bohnert
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)7251 3032184
bohnert@vsse.de

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Brandbrief der Bundesfachgruppe Obstbau alarmiert:

Haben Erdbeeren und Beeren aus Deutschland noch eine Zukunft?

Bruchsal, 27. Juli 2026. Der aktuelle Brandbrief der Bundesfachgruppe Obstbau (Quelle: https://www.obstbau.org/files/download-dokumente/oeffentlichkeitsarbeit/brandbrief_fachgruppe_obstbau_juli_2026.pdf) wirft eine Frage auf, die auch die Umfrage-Ergebnisse des Netzwerkes der Spargel- und Beerenverbände e.V. zur diesjährigen Erdbeersaison nahelegen: „Wollen wir in Deutschland überhaupt noch heimisches Obst?“

Laut der Bundesfachgruppe Obstbau gibt alle zwei Tage ein Obstbauer in Deutschland seinen Anbau auf. In dem Brandbrief heißt es: „[…] Die deutschen Obstbaubetriebe produzieren unter höchsten Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards. Sie investieren seit Jahren in Biodiversität, Wasser- und Klimaschutz sowie moderne und Ressourcen schonende Produktionsverfahren. Sie sichern Arbeitsplätze, erhalten Kulturlandschaften und sorgen für kurze Transportwege und regionale Wertschöpfung. 

Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen immer schwieriger. Produktionskosten und insbesondere die Löhne steigen massiv an. Sonderregelungen für arbeitsintensive Sonderkulturen fehlen. Wer heute einen Obstbaubetrieb führt, muss längst nicht mehr nur mit Wetterextremen umgehen können, sondern auch mit politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die immer häufiger gegen ihn arbeiten. […]“

Nachfolge für 48 Prozent der Erdbeer- und Spargelbetriebe ungewiss

Die extreme Hitze hat in diesem Jahr viele Erdbeererzeuger dazu gezwungen, früher als beabsichtigt die Erdbeerernte zu beenden. Zu hoch waren die körperliche Belastung für die Erntehelfer und Erntehelferinnen, die Ernteausfälle und mindere Erdbeer-Qualitäten, die ein Weitermachen unmöglich werden ließen. Doch noch schlimmer waren die hohen Produktionskosten, der starke Preisdruck und die vielen bürokratischen Auflagen.

Die Ergebnisse der Umfrage des Netzwerkes der Spargel- und Beerenverbände e.V., an der vom 4. bis 24. Juli 2026 über 200 Erdbeer- und Spargelerzeuger teilnahmen, sind alarmierend: 48 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass die Fortführung ihres Betriebes ungewiss sei. 8 Prozent planen den Erdbeer- und den Spargelanbau in den kommenden 1 – 3 Jahren einzustellen. Nur 38 Prozent der Erzeuger gaben an, dass die Fortführung des Betriebs langfristig gesichert sei. 


 
„Wir sind angesichts dieser Ergebnisse, obwohl wir an sich gut über die Branche informiert sind, stark beunruhigt. Jeder 12. Betrieb will in den nächsten 1- 3 Jahren den Anbau aufhören. Bei knapp der Hälfte der Spargel- und Erdbeerbetriebe ist die Zukunft aufgrund mangelnder Rentabilität und bzw. oder der ungeklärten Nachfolge ungewiss. Das bringt den Produktionsstandort Deutschland und mit ihm die Versorgungssicherheit ins Wanken. Doch die Situation ist nicht nur für Erdbeeren äußerst kritisch, sondern für den ganzen Obstbau in Deutschland. Die europaweiten großen hitzebedingten Ertragsausfälle zeigen deutlich, dass gute Ernten keine Selbstverständlichkeit sind“, erklärt Simon Schumacher, Vorstandsmitglied von Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. 

Preise decken gestiegene Produktionskosten nicht

Im Grunde sind die Ergebnisse nicht überraschend: Von Jahr zu Jahr steigen die Produktionskosten, aber die Verbraucherpreise kaum. Die Durchschnittspreise über alle Vermarktungswege für inländisch produzierte Erdbeeren lagen über weite Strecken hinweg sogar unter denen des Vorjahres. Laut AMI lag der Durchschnittspreis für Erdbeeren aus Deutschland im ersten Halbjahr in Discountern sogar noch unter dem des Vorjahres, während er im Lebensmittelhandel im selben Zeitraum geringfügig höher lag. 


Vor Pfingsten gab es ohne Erdbeermenge – Diese waren gesucht. – eine Preisaktion von 2,49 € pro Schale heimische Erdbeeren in den Discountmärkten. Laut der Umfrage-Ergebnisse sind 62 Prozent der Erdbeererzeuger davon überzeugt, dass der Discount Aktionen dieser Art durchführt, um Kunden und Kundinnen in die Läden zu locken, um dann bei fehlender deutscher Ware vor allem Importerdbeeren zu verkaufen. 72 Prozent gaben an, dass auf diese Weise die Preise auf allen Verkaufsebenen gedrückt würden, da der Discount die Preisführerschaft herstellen müsse. Rund 49 Prozent der Betriebe gehen davon aus, dass sie dadurch auch gezwungen sind, die Preise in der Direktvermarktung zu senken.


 
Grafik: Angaben in Anzahl der Betriebe


68 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Erdbeererzeuger gab an, dass sich die gestiegenen Produktionskosten spürbar negativ auf ihren Betrieb auswirken. Mehr als 17 Prozent sehen darin sogar eine Existenzbedrohung für ihren Betrieb. Folglich werden rund 13 Prozent der Erdbeererzeuger für die kommende Saison ihre Anbaufläche drastisch reduzieren, 31 Prozent werden sie leicht reduzieren, rund 44 Prozent werden ihre Anbaufläche beibehalten, und 11 Prozent werden die Anbaufläche etwas erweitern.


 
Grafik: Angaben in Anzahl der Betriebe

36 Prozent der in der Hauptsaison gekauften Erdbeeren sind Importware

Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) kauften die privaten Haushalte in der Erdbeerhauptsaison leicht mehr importierte Erdbeeren als im Vorjahr*: Eine AMI-Analyse auf Basis des Haushaltspanels von YouGov CP Germany zeigt, dass von den Erdbeerkäufen privater Haushalte in Deutschland im Zeitraum Kalenderwoche 16 bis Kalenderwoche 26 in diesem Jahr rund 64 Prozent auf deutsche Ware und entsprechend 36 Prozent auf Importe entfielen. Im Vorjahr waren im selben Zeitraum 65 Prozent deutsche Ware und 35 Prozent Importe.


*In diesen Zahlen nicht enthalten sind Erdbeeren, die z. B. für die Gastronomie gekauft wurden.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern

Da die Arbeitskosten im Obstbau bis zu 60 Prozent der gesamten Produktionskosten ausmachen, die seit 2021 um mehr als 46 Prozent gestiegen sind, bittet die Bundesfachgruppe Obstbau die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sich für folgende Maßnahmen einzusetzen, um die Produktion von Obstbau wieder wettbewerbsfähig zu machen: 

1. Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Saisonarbeitskräfte schaffen: 20 Prozent Abschlag auf Mindestbruttostundenlohn bei gleichzeitiger Untergrenze von 13,90 Euro je Stunde

2. Zugang zu Saisonarbeitskräften sichern: praktikable, rechtssichere und unbürokratische Rekrutierungsverfahren für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten 

3. Rechtssicherheit schaffen: eindeutige gesetzliche Regelungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Eine Frage der Versorgungssicherheit

Wenn Sie die Frage „Wollen wir in Deutschland überhaupt noch heimisches Obst?“ mit Ja beantworten, teilen Sie bitte diesen Brandbrief (https://www.obstbau.org/files/download-dokumente/oeffentlichkeitsarbeit/brandbrief_fachgruppe_obstbau_juli_2026.pdf) und greifen Sie beim nächsten Einkauf zu Obst aus Deutschland, am besten aus Ihrer Region.

Kontakte:
Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. / 
Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V.  
Werner-von-Siemens-Str. 2-6 / Gebäude 5161
76646 Bruchsal

Simon Schumacher Geschäftsführer / Vorstandssprecher 
Tel.: +49 (0)7251 3032080 
schumacher@vsse.de

Isabelle Bohnert
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)7251 3032184
bohnert@vsse.de

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Bildnachweis: VSSE e.V. / Isabelle Bohnert

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Fachbeitrag zum neuen Urteil zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Gute Argumente für die Sozialversicherungsprüfung

Die Sozialgerichte argumentieren bei Sozialversicherungsprüfungen immer häufiger zu Gunsten der Arbeitgeber und zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung

Ausgangssituation äußerst belastend

Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden. Alle vier Jahre drohen Nachzahlungen in Höhe von ca. 40 % der Lohnsumme zuzüglich Säumniszuschlag von 1 % pro Monat. So kommen zum Beispiel bei zehn Saisonarbeitskräften leicht Forderungen von rund 130.000 € zusammen. Dies stellt für die Betriebe oft eine große wirtschaftliche Herausforderung dar.

Alle Arbeitskräfte von Anfang an sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, ist keine Option. Viele Arbeitnehmer fordern die Anerkennung ihres Status als Hausmann oder Hausfrau und lehnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab. Sie wechseln lieber zu dem Arbeitgeber, der ihren Angaben vertraut, um 400 – 500 € mehr Bruttolohn im Monat zu erhalten, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht abgezogen werden. Hinzukommt, dass sie in den meisten Fällen keine Rechte und Anwartschaften in der deutschen Sozialversicherung erwerben. Jedenfalls in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind Warte- und Vorversicherungszeiten erforderlich, die zumeist nicht erreicht werden.

Die Arbeitgeber sind also mehrfach benachteiligt, wenn Saisonarbeitskräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden:

1. mindestens 20 % höhere Lohnkosten

2. Kompensation der Abzüge durch Erhöhung des Bruttolohns der Beschäftigten

3. Abwanderung vorhandener Arbeitskräfte

4. erschwerte Rekrutierung von neuen Arbeitskräften.

Die Folge ist ein nationaler und internationaler Wettbewerbsnachteil für das Unternehmen. Es fehlen z.B. die finanziellen Mittel für Modernisierungen oder die Finanzierung von zwei Unternehmerfamilien beim Eintritt der Nachfolger, was unmittelbar zur Betriebsaufgabe führen kann. Auch die nervliche Belastung der Arbeitgeber durch den hohen bürokratischen Aufwand und die Ungewissheit über den Ausgang der DRV-Prüfungen ist so hoch, dass die Freude an der Obst- und Gemüseproduktion oft leidet.

Die Ungewissheit über den Ausgang der Prüfungen ergibt sich auch daraus, dass das Ergebnis auch von der Tagesform der Prüfer abhängt. Jede Betriebsprüfung kann anders verlaufen. Ein Grund dafür, dass sich die Unternehmen selten gerichtlich gegen die pauschalen Nachforderungen der DRV wehren, liegt darin, dass die Prüfungen zuweilen auf Stichproben beruhen, die sodann fiktiv hochgerechnet werden, um dann einen niedrigeren Betrag als Vergleichsvorschlag anzubieten, da ansonsten die Prüfung auf alle Arbeitskräfte ausgedehnt werden müsse. Die Folge ist, dass sich die Betriebe darauf einlassen, zumal sich die Verfahren vor den Sozialgerichten nicht selten über mehrere Jahre hinziehen.

Die ständigen Erhöhungen des Mindestlohns verschärfen diese Problematik zudem unmittelbar, da die Lohnnebenkosten parallel steigen, während die Erlöse von Angebot und Nachfrage geprägt sind, die unmittelbar von den unkalkulierbaren und immer extremeren Witterungsbedingungen abhängen.

Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. fordert daher seit Jahren von der Politik, dass eine Vertrauensschutzregelung in § 8 SGB IV dahingehend ergänzt wird, dass Arbeitgeber nicht für falsche Angaben der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden können und die Angaben in den von der DRV zur Verfügung gestellten Fragebögen zur Versicherungspflicht/Freiheit ausreichen müssen.

In letzter Zeit hat sich die DRV bei Prüfungen vermehrt auf das Landshuter Urteil S 1 BA 3/21 berufen, in dem Saisonarbeitnehmer grundsätzlich als berufsmäßig tätig eingestuft wurden, sofern die Lohnhöhe durch die kurzfristige Beschäftigung besondere wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitnehmer erreicht.

Erfreulicherweise wurde dieses Landshuter Urteil nun am 18.09.2024 vom Landessozialgericht München mit dem Urteil L 16 BA 27/21 ohne Revisionsmöglichkeit aufgehoben.

Dies ist für uns Anlass, gute Argumente aus vorliegenden Urteilen als Kernaussagen (siehe unten) zusammenzufassen und die Urteile als Download zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, dass sie gegen die oft unbegründeten Nachforderungen der DRV verwendet werden können.

Zusammenfassung der wichtigsten Argumente aus den aktuellen Urteilen

Das Sozialgericht Lüneburg (S1 BA 15/22 ER) hat geurteilt, dass der Arbeitgeber kein Recht zur Ausforschung privater Lebensumstände weder des Arbeitnehmers noch seiner Familienangehörigen besitzt, weswegen das Fehlen von Angaben über Einkommensverhältnisse oder Verdienstbescheinigung der Familienangehörigen dem Arbeitgeber nicht zur Last gelegt werden kann. Es liegt kein Verstoß gegen § 8 BVV vor.

Es hat weiter geurteilt, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, den Arbeitgeber zu weiteren umfangreichen Ermittlungen zu verpflichten oder ihm die Vorgabe zu machen, bestimmten Angaben in dem Fragebogen von vornherein keinen Glauben zu schenken. Hierin liege eine unzulässige, vorweggenommene Beweiswürdigung und im Bezug auf osteuropäische Arbeitskräfte eine Diskriminierung von EU-Arbeitnehmern.

Diese Rechtsprechung wurde vom SG Freiburg und dem LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 2385/22) bestätigt und aufgenommen.

Das LSG Baden-Württemberg (L 11 BA 3083/20) hat geurteilt, dass eine Umkehr der Beweislast aufgrund der von der DRV pauschal erhobenen Zweifel und Einwände an den Angaben der jeweiligen Erntehelfer („unplausibel“) nicht in Betracht komme. Durch den bundeseinheitlich verwendeten SV-Fragebogen werde die Arbeitgeberverpflichtung zur Prüfung der für die Beurteilung von Sozialversicherungspflicht relevanten Umstände vorgegeben und auch begrenzt.

 

Das LSG Baden-Württemberg (L 8 BA 2385/22) hat geurteilt, dass die Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung oder ein höheres Arbeitsentgelt allein zum Ausschluss der Zeitgeringfügigkeit nicht genüge, da beide Ausnahmetatbestände kumulativ vorliegen müssen (Verweis auf Knospe Rn. 54 ff.).

 

In derselben Entscheidung findet sich die Aussage, dass Berufsmäßigkeit nicht allein auf das unterschiedliche Lohngefälle in Deutschland und in Rumänien als gegeben angenommen werden darf und dass Berufsmäßigkeit im Vollbeweis feststehen muss und daher nur durch Ermittlungen im Einzelfall und nicht mit pauschalen Erwägungen begründet werden darf.

 

Das LSG Baden-Württemberg hat in einer weiteren Urteil (L 5 BA 3595/23 ER-B) entschieden, dass es vor dem Hintergrund osteuropäischer Lebensverhältnisse mitnichten unglaubwürdig oder unplausibel sei, dass auch Eheleute beide keiner Erwerbstätigkeit nachgingen und daher im Status „nicht berufsmäßig“ sein könnten, weil - anders als in Deutschland - ein Ehepaar aus Rumänien in der Regel nicht mit den Kindern allein in einem Haushalt lebe, sondern in einer Großfamilie mit Eltern, Schwiegereltern, Geschwistern, Tanten und Onkel in einer Wirtschafts- und Einstandsgemeinschaft lebe.

 

Schließlich hat das LSG Baden-Württemberg in einer weiteren Entscheidung (L 2 BA 3128/22), mit der eine Berufung der DRV als offensichtlich unbegründet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen wurde, klar zum Ausdruck gebracht, dass die Auffassung des 11ten, 8ten und 5ten Senates geteilt werde. Diese besagt, dass der Arbeitgeber mit der Verwendung des bereitgestellten bundeseinheitlichen zweisprachigen Fragebogens für Saisonkräfte aus dem osteuropäischen Ausland seiner Aufzeichnungspflicht ausreichend nachkommt und nicht gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Erhebung der sozialversicherungsrechtlichen relevanten Tatbestände verstößt.

Des Weiteren weist sie darauf hin, dass die Abwälzung von weiterer Sachaufklärung und Ermittlungstätigkeit auf den Arbeitgeber gegen das Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X verstößt; die DRV sei grundsätzlich selbst verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, zumal ihr als Körperschaft des öffentlichen Rechts andere und weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten offenstehen.

 

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss (L 8 R 987/15 B ER) klargestellt, dass Säumniszuschläge zu nachträglich erhobenen Sozialversicherungsbeiträgen nicht pauschal erhoben werden können, auch nicht, wenn fachkundiges Personal oder z.B. ein Steuerbüro die Gehaltsabrechnung durchführt und pauschale Hinweise zur Abrechnung hätte geben können. Die Deutsche Rentenversicherung muss also konkret-individuell feststellen, welche Tatsachen für die Erhebung von Säumniszuschlägen streiten.  <s></s>


Download der Urteile:

S1 BA 15/22 ER

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/SG_Lueneburg_S1BA15_22ER2443630.pdf

L 8 BA 2385/22

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/SG_freiburg_L8BA2385_22.pdf

L 11 BA 3083/20

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/LSG_bW_L11BA3083_20_2458243.pdf

L 5 BA 3595/23 ER-B

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/LSG_BW_BA3595_23ER-B.pdf

L 8 R 987/15 B-ER

https://download.vsse.de/_dokumentenfinder_5161_mitglieder_vsse/Urteile/L8R987_15BER-LSG_NRWSaeumniszuschlaegen.pdf


Hinweis: Die genannten Urteile dienen lediglich als Argumentationshilfe und sind nicht als Präzedenzurteile zu werten, da es sich nicht um Grundsatzentscheidungen handelt. Daher sollten weiterhin alle verfügbaren Unterlagen, welche die Eigenschaft „nicht berufsmäßig“ belegen, zu den Lohnunterlagen abgelegt werden.

Die Autoren empfehlen den Arbeitgebern, die Urteile und diese Übersicht für künftige Prüfungen zu ihren Unterlagen zu nehmen und sich bei ungerechtfertigten Nachforderungen von ihrem Verband Informationen einzuholen und von spezialisierten Juristen beraten zu lassen.
Unter www.vsse.de werden in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Fitz & Kollegen aktuelle Entwicklungen online aufbereitet und weitestgehend ohne Zugangsbeschränkungen zur Verfügung gestellt, damit Arbeitgeber branchenübergreifend besser gegen die Forderungen der DRV aufgestellt sind und so nach und nach weitere positive Urteile in anderen Bundesländern erzielen, die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft und im Gartenbau auch langfristig ermöglichen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zu Unrecht erhobene Beiträge auch im Nachhinein bis zu vier Jahre lang von den Arbeitgebern zurückgefordert werden können.

 

Autoren:

Christian Fritz                                                  Simon Schumacher
Rechtsanwalt                                                   Vorstandsprecher
Fachanwälte für Sozialrecht                                VSSE e.V.         
Fritz & Kollegen in Freiburg                                Bruchsal

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