Platzhalter VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V.
Bild oben HOME SITEMAP IMPRESSUM
Platzhalter
   
   
platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
 

ZAV Aktuell  Balken

     
 
 



ACHTUNG
Arbeitserlaubnisfreiheit ab 01.01.2012 für Rumänen und Bulgaren beachten.


Nachfolgende Informationen gehören zu Historie.
Die Inhalte bleiben übergangsweise online. Somit können die Informationen für die Bearbeitung von Altfällen genutzt werden.




EZ/AV rechtzeitig bei der ZAV zurückfordern 
Stand 26.07.11

Die Einstellungszusagen/Arbeitsverträge
(EZ/AV), die ohne Unterschrift der Arbeitnehmer an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eingereicht wurden, sollten für die eigenen Unterlagen rechtzeitig zurückgefordert werden, damit die Arbeitnehmer die Arbeitsverträge noch während der Beschäftigung unterzeichnen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Kopie der EZ/AV vor dem Versand angefertigt werden und unterschrieben vorliegen.
Zur Zeit kann sich die Rücksendung der EZ/AV um einige Wochen verzögern.



Überlastungen der zentralen Hotline-
Nr.: 0228 713-2000 bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung:
Stand: Mitte Juni

Um für die Zukunft die Erreichbarkeit der Arbeitserlaubnis-Teams (AE-Teams) zu gewährleisten,
wurden zusätzliche Hotlines für die einzelnen AE-Teams eingereichtet.

Bonn AE-Team      326: 0228 713-1595
Duisburg AE-Team 323: 0203 9907-411
Duisburg AE-Team 324 0203 9907-412
Duisburg AE-Team 325 0203 9907-413
Frankfurt AE-Team 316: 069 2171-2229
München AE-Team 315: 089 5154-8033

Bei Härtefällen stehen die Nummern der AE-Teamleiter für Duisburg, Bonn und München zur Verfügung. Die Telefonnummern sollten im eignen Interesse nur in Härtefällen sparsam genutzt werden und nicht weiter gestreut werden da sie bei Überlastung wieder abgestellt werden.
Ablauf und Verfahrensbeschleunigung
  1. Folgende Unterlagen werden durch Betriebe per Einschreiben eingereicht:
    • EZ/AV
    • Verrechnungsscheck
    • ggfls. Antrag auf Arbeitserlaubnis
    • Passkopie der Arbeitnehmer
    • Optional zur Verfahrensbeschleunigung den Listenantrag.
  2. Betriebe erhalten i.d.R. eine Zusicherung, dass die Arbeitserlaubnis (AE) erteilt wird (Liste). Die Zusicherung wird durch die Behörden gleichbedeutend anerkannt wie AE.
  3. Genehmigte EZ/AV, Arbeitserlaubnis werden an Betriebe zurückgesandt.


Listenverfahren kann durch zusätzliche Angaben beschleunigt werden

Die Bearbeitungsdauer der Arbeitsgenehmigungen für Saisonkräfte aus Rumänien und Bulgarien kann durch zusätzliche Angaben auf der Liste bzw. als Anhang beschleunigt werden:
  • Vertragskonto-Nummer des Arbeitgebers bei den Arbeitsagenturen (beginnt mit „051…“).
  • Ein Nachweis über die Entrichtung der Vermittlungsgebühr per Kopie des Überweisungsträgers bzw. des Verrechnungschecks kann ebenfalls der Liste beigelegt werden.
ZAV-Formulare
Feststellung der Versicherungspflicht rumänischer Mitarbeiter/-innenDownload
Feststellung der Versicherungspflicht kroatischer Mitarbeiter/-innenDownload
Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (rumänische Übersetzung)Download
Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber (deutsch/bulgarisch)Download
Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (bulgarische Übersetzung)Download
Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber (deutsch/kroatisch)Download
Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber (deutsch/rumänisch)Download

Neuausrichtung des Saisonarbeitnehmerverfahrens  

Das neue Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit hier downloaden

Auszüge aus dem Merkblatt zum Thema Arbeitserlaubnis

 
ZAV Vermittelt weiter ausländische Saisonkräfte

Die Bundesregierung beabsichtigt ab dem 1. Januar 2011 die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedsstaaten aufzuheben. Mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien sowie dem Drittstaat Kroatien entfällt somit das bisherige Antrags- und Gebührenverfahren. Demnach können ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch schneller und unbürokratischer eine saisonale Beschäftigung in der deutschen Landwirtschaft aufnehmen.

Die landwirtschaftlichen Betriebe werden auch weiterhin von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der Rekrutierung von geeigneten ausländischen Saisonkräften unterstützt. In Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen in den Herkunftsländern vermittelt die ZAV bereits seit 1991 erfolgreich Saisonkräfte im Rahmen des Arbeitsgenehmigungsverfahrens.

Durch die neuen Rahmenbedingungen und die Einbindung in das Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen wird die ZAV künftig noch schneller bei der Suche nach geeignetem Personal behilflich sein. Auch bei einem hohen Arbeitskräftebedarf können Arbeitgeber das neue Vermittlungsangebot in Anspruch nehmen. (ZAV)



 Tel: 0228/7131329
zav-saison@arbeitsagentur.de


 
  Download:

Listenantrag Arbeitsgenehmigung

Neue Rufnummern für Verfahren Arbeitserlaubnis (EA)

Verfahren Saisonbeschäftigung ab 01.01.2011

SAK-Vermittlung ab 2011, Das Dienstleistungsangebot der ZAV

Entwicklung des SAK-Verfahren, Zahlen, Daten, Fakten

VO zur Änderung der Arbeitsgenehmigungs-VO

SAK Statistik