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Einkommenssteuerveranlagung für Saisonarbeitskräfte soll entfallen
Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat. Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Steuererklärungspflicht hätte für die Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft zu deutlich mehr bürokratischem Aufwand geführt. Nennenswerte Steuermehreinnahmen für den deutschen Staat wären dabei nicht erfolgt. Dagegen hätte sich der Aufwand für die Finanzämter erhöht. Denn für die Prüfung der Steuererklärungen wären Nachforschungen bis ins Ausland notwendig geworden.
Der Entwurf muss allerdings das vorgegebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er rechtskräftig wird.
BMELV-Presseerklärung
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Vorträge zur Generalversammlung
Herr Riepe, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater _________________________________________________________
Information für die Besteuerung
ausländischer, beschränkt einkommenspflichtiger Arbeitnehmer: _________________________________________________________
Hofladenurteil des Bundesfinanzhofes IV R
21/06
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil
neue Grenzen aufgestellt, ab
welchem Anteil des Verkaufs von zugekauften Waren ein
landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt
wird.
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Blitzinfo zum Thema Lohnsteuerpauschale oder Ersatzbescheinigung
Antrag auf beschränkte Steuerpflicht mit Freibeträgen
Formulare der Finanzverwaltung zur Saisonbeschäftigung
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