Einkommenssteuerveranlagung für
Saisonarbeitskräfte soll entfallen
Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr
durchführen,
wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die
Arbeitskraft
weniger als 10.200 Euro verdient hat.
Ein entsprechender Entwurf
wurde
in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet.
Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009.
Der Entwurf muss allerdings noch das
vorgegebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er rechtskräftig
wird.
BMELV-Presseerklärung
Am 01.Mai 2010 wird die Verordnung
(EWG) 1408/71 durch die VO (EG)
883/2004 ersetzt.Was
bedeutet das für die Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen?zur
Infoseite
Nachforderung von polnischen Sozialversicherungsbeiträgen durch die ZUSzur Infoseite
Monatliche Entgeltmeldung über das
ELENA-Verfahren
zur Infoseite
Informationen und Beispiele zur
Sozialversicherung von Saisonarbeitskräften des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales für die Beschäftigung von
Informationen zur Beschäftigung
ausländischer Saisonarbeitnehmer in der LandwirtschaftDurchführungsverordnungDie
Durchführungsverordnung zur
Beschäftigungsverordnung gibt Aufschluss über die Handhabung der
Arbeitsagenturen im allgemeinen- und konkreten Fällen
DurchführungsanweisungIn der
Durchführungsanweisung
zur zwischenstaatlicher Arbeitsvermittlung der Bundeagentur für Arbeit
finden Sie die wichtigsten Informationen zur Beschäftigung von
Saisonarbeitern.
ArbeitszeitgesetzGrundsätzlich gilt auch für Erntehelfer das Arbeitszeitgesetz.
Hier können Sie es downloaden.
Informationsschreiben der ZAVSeit
2008 können bulgarische Saisonarbeitskräfte für Erntetätigkeiten
eingesetzt werden.
Hier
können Sie das Informationsschreiben der ZAV
herunterladen.
Vorgehen bei E 101 Vorlage/nicht
Vorlage
Informationen zum
empfohlenen Vorgehen
bei Vorlage / nicht Vorlage des Formulars E101 (Ergebnisprotokoll eines
Gespräches des BMAS und BMELV mit der ZUS und dem poln. Ministerium für
Arbeit und Sozialpolitik)
finden
Sie hier.
Saisonarbeitskräfte aus Rumänien
-
Ausführung,
Beispiele und Regelungen des Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
Kompendium Polnische SaisonarbeiterHilfestellung bei der verfahrenstechnischen Abwicklung der
Anmeldung polnischer- und rumänischer Erntehelfern bietet das
Kompendium (Formularsammlung + Ausfüllhinweise). Mehr
Informationen
unter
www.asob.de(Die
Neuauflage des Kompendiums Polnische Saisonarbeiter - Meldung zur
polnischen Sozialversicherung ist in der Geschäftsstelle bei Frau Weber
erhältlich. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung sämtlicher Anträge
die zur verfahrenstechnischen Abwicklung benötigt werden. Das
Anmeldeverfahren wird durch wichtige Informationen anschaulich
dargestellt. Eine weitere Arbeitserleichterung bietet die im Kompendium
enthaltene CD-ROM. //
Preis: 69,-- € zzgl. MwSt. und Versandkosten
// Bestellungen unter Tel.: 0 72 51 / 98 93 43 oder per Fax: 0 72 51 /
30 18 88)
Saisionarbeitskräfte online gewinnenDie
SinD-GmbH ist eine Gesellschaft des Gesamtverbandes der deutschen land-
und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. Betriebe können sich
online über die Internetseite
www.saisonarbeit-in-deutschland.de
ein Profil erstellen. Mehr Informationen unter:
www.sind-gmbh.de. Einen Flyer können
Sie hier runterladen.
VSSE-Präsentation
Saisonarbeitskräfte
Aktuell 2010
Aktuelles zu Saisonarbeitskräften 2010Vortrag anlässlich des Arbeitgeberseminars von Herr Wirxel hier
runterladen
Rechtliches zum
Pesonentransport in der Landwirtschaft
...weitere Formulare und Ausdrucke exklusiv für VSSE-Mitglieder -hier klicken-zurück