Platzhalter VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V.
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Saisonarbeitskräfte  Balken

     
 
Saisonarbeitskraft bei der Erdbeerernte
Saisonarbeitskräfte aus osteuropäischen Ländern sind im Spargel- und Erdbeeranbau während der Erntezeit unersetzlich.
Der Deutsche Gesetzgeber schränkt die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte durch verschiedene Bestimmungen ein.

Mithilfe der nachfolgenden Dokumente können Sie sich einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage machen und erhalten Informationen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte.


Muster, Formulare, Verträge




  Aktuelles von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)



Arbeitszeitgesetz in der Landwirtschaft
Im Überblick auf einer Seite tabelarisch zusammengefasst





Vorläufige Sachbezugswerte 2013

Amtliche Sachbezugswerte für 2012

Die maßgeblichen amtlichen Sachbezugswerte für 2012 wurden der Entwicklung auf Basis des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Die Werte für die Sachbezüge im Bereich Verpflegung werden auf der Grundlage der Verbraucherpreissteigerung von Juni 2010 zum Juni 2011 um rund 1,1 % angehoben; die Werte für Wohnen und Mieten steigen um 3,0 %.

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen 2012 bundeseinheitlich
• pro Monat: 219,00 € (2011: 217,00 €)
• pro Tag: 7,30 € (2011: 7,23 €)

Werden sie nur teilweise zur Verfügung gestellt, gelten folgende Werte:

Monatlich
• Frühstück: 47,00 € (wie 2011)
• Mittagessen: 86,00 € (2011: 85,00 €)
• Abendessen: 86,00 € (2011: 85,00 €)

Täglich
• Frühstück: 1,57 €
• Mittagessen: 2,87 € (2011: 2,83 €)
• Abendessen: 2,87 € (2011: 2,83 €)

Sachbezugswerte für Unterkunft

Der Wert einer Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 212,00 € (2011: 206,00 €) monatlich.
Bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und für Auszubildende werden 180,20 € (2011: 175,10 €) angerechnet.
Bei Überlassung einer vollständigen Wohnung an den Beschäftigten entspricht der Sachbezugswert der ortsüblichen Miete. Dabei werden Beeinträchtigungen berücksichtigt, die sich aus der Lage der Wohnung zur Arbeitsstätte ergeben.

Quelle: Lohninfo Dezember 2011 des DATA Kanzleiberatung e.V

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CNPAS in Rumänien stellte übergangsweise keine Negativbescheinigung und keine A1-Bescheinigung aus

Die Deutsche Botschaft in Bukarest teilte auf Anfrage des VSSE mit, dass die CNPAS übergangsweise
den Arbeitnehmern weder eine A1-Bescheinigung noch eine Negativbescheingung ausstellte.
Dies begründet sich darin, dass die Formulare landesweit vereinheitlicht wurden. Bis dahin wurden die alten Bescheinigungen nicht mehr ausgestellt.

Nach neusten Informationen wird seit der letzten Märzwoche 2011 die
Negativbescheinigungen und die A1-Bescheinigung dann ausgestellt, wenn der Antragsteller (Arbeitnehmer) ein Antrag zum Erhalt der A1-Bescheinigung bei der CNPAS stellt. Jedoch wurde der Bezugszeitraum erst auf auf 50 Tage - und ab Ende April dann auf 60 Tage begrenzt. Damit der Bezugszeitraum richtig übernommen wird, sollte den SAK eine Kopie der EZ/AV vorliegen.

Sobald weitere Neuigkeiten vorliegen, werden Sie per Blitzinfo auf den aktuellen Stand gebracht.



Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ab 2012 genehmigungsfrei

Das Bundeskabinett hat am 07.11.2011, beschlossen, dass nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 1. Januar 2012 Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien bei einer Beschäftigung von bis zu sechs Monaten keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen.

Die Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände fassen einige relevanten Punkte zusammen.

Kroaten
Die Beschäftigung von Kroaten wird weiterhin durch ZAV-Außenstellen bearbeitet
.
Möglicherweise wird die Bearbeitung der EZ/AV im Laufe des Jahres an einem Standort zusammengelegt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa zwei Wochen.
Ein Schnellverfahren ist nicht möglich.
Es besteht ein Kontingent von 8.000 Saisonarbeitskräften aus Kroatien pro Jahr.


Informationen finden Sie auch unter: www.bundesregierung.de oder im Presseprotal der CDU unter www.cducdu.de und dann unter Presse.


Kroatien tritt der EU bei

Ab 1.7.2013 wird Kroatien der EU beitreten. Ab dem Zeitpunkt müssen Arbeitskräfte aus Kroatien für die Einreise nach Deutschland kein Visum mehr beantragen. Das wurde dem VSSE durch die Botschaft in Zagreb bestätigt. Nach Angabe der Zentralen Auslands-und Fachvermittlung kann im Moment keine Aussage über das Arbeitsgenehmigungsverfahren ab dem Beitritt getroffen werden.

Denkbar und begrüßenswert wäre aber die Regelung der Arbeitserlaubnisfreiheit anzuwenden, wie dies bei rumänischen und bulgarischen Saisonarbeitskräften seit 2012 der Fall ist.

Arbeitgeber, die Kroaten langfristig beschäftigen möchten, können, bei Erfüllung bestimmter Kriterien, über das Gastarbeitnehmerverfahren eine Arbeitsgenehmigung von maximal 18 Monate erhalten. Nach dem EU-Beitritt Kroatiens kann im Anschluss eine unbefristete Arbeitsberechtigung-EU ausgesprochen werden, da der Arbeitnehmer dann eine Beschäftigungsdauer von 12 Monate in Deutschland nachweisen kann.




Europäische Kommission schlägt gemeinsame Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Saisonarbeitnehmer vor

Bedauerlicherweise lehnt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bislang eine Ausdehnung der Abkommen auf weitere Drittstaaten, neben Kroatien, ab.

Die Europäische Kommission hat am 13.07.2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur saisonalen Beschäftigung präsentiert. Mit der Richtlinie soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern eingerichtet werden. Ein weiterer Zweck der Richtlinie besteht darin, die Rechte von Saisonarbeitern festzuschreiben.

zur Infoseite



Einkommenssteuerveranlagung für Saisonarbeitskräfte ist entfallen

Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat.

Ein entsprechender Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009.


BMELV-Presseerklärung



Informationen der Deutsche Rentenversicherung Bund

Minijob: Geringfügige- und kurzfristige Beschäftigung.
Welche Ggrundsätze sind zu beachten?

Download 2010


Sozialversicherungsrecht für ausländische Saisonarbeitskräfte -Informationen und Beispiele


Am 01.Mai 2010 wird die Verordnung (EWG) 1408/71 durch die VO (EG) 883/2004 ersetzt.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen?

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Audio-Stream des BMAS zur Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011



Nachforderung von polnischen Sozialversicherungsbeiträgen durch die ZUS

zur Infoseite



Informationen und Beispiele zur Sozialversicherung von Saisonarbeitskräften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Informationen zur Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft

(Stand 01.01.2010) des BMAS / BMELV

Das Informationsschreiben beinhaltet u.a. Fragen und Antworten zum Thema,
Eckpunkteregelung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Beschränkung best. Herkunftsstaaten, Verlängerung, Verfahren zu soz.vers.rechtliche Regelung und Vermittlung von Bulgarischen Kräften.




Merkblatt für Arbeitgeber

Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (und Schaustellergehilfen) bietet konkrete Hinweise zum Ausfüllen der Einstellungszusage / des Arbeitsvertrages (EZ/AV)



Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnung zur Beschäftigungsverordnung gibt Aufschluss über die Handhabung der Arbeitsagenturen im allgemeinen- und konkreten Fällen



Durchführungsanweisung


In der Durchführungsanweisung zur zwischenstaatlicher Arbeitsvermittlung der Bundeagentur für Arbeit finden Sie die wichtigsten Informationen zur Beschäftigung von Saisonarbeitern.



Arbeitszeitgesetz

Grundsätzlich gilt auch für Erntehelfer das Arbeitszeitgesetz.
Hier können Sie es downloaden.



Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland
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Vorgehen bei A1 (ehemals E 101) Vorlage/nicht Vorlage

Informationen zum empfohlenen Vorgehen bei Vorlage / nicht Vorlage des Formulars E101 (Ergebnisprotokoll eines Gespräches des BMAS und BMELV mit der ZUS und dem poln. Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) finden Sie hier.



Saisonarbeitskräfte aus Rumänien -
Ausführung, Beispiele und Regelungen des Bundesministerium
für Arbeit und Soziales



Kompendium Polnische Saisonarbeiter

Hilfestellung bei der verfahrenstechnischen Abwicklung der Anmeldung polnischer- und rumänischer Erntehelfern bietet das Kompendium (Formularsammlung + Ausfüllhinweise). Mehr
Informationen unter www.asob.de

(Die Neuauflage des Kompendiums Polnische Saisonarbeiter - Meldung zur polnischen Sozialversicherung ist in der Geschäftsstelle bei Frau Weber erhältlich. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung sämtlicher Anträge die zur verfahrenstechnischen Abwicklung benötigt werden. Das Anmeldeverfahren wird durch wichtige Informationen anschaulich dargestellt. Eine weitere Arbeitserleichterung bietet die im Kompendium enthaltene CD-ROM. //
Preis: 69,-- € zzgl. MwSt. und Versandkosten // Bestellungen unter Tel.: 0 72 51 / 98 93 43 oder per Fax: 0 72 51 / 30 18 88)



Saisonarbeitskräfte online gewinnen

Die SinD-GmbH ist eine Gesellschaft des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. Betriebe können sich online über die Internetseite www.saisonarbeit-in-deutschland.de ein Profil erstellen. Mehr Informationen unter:
www.sind-gmbh.de. Einen Flyer können Sie hier runterladen.



VSSE-Präsentation

 
Saisonarbeitskräfte Aktuell 2010



Vortrag zu Saisonarbeitskräften

 Vortrag anlässlich des Arbeitgeberseminars von RA Herr Wirxel am 25.02.2011

2010 hier runterladen



Rechtliches zum Pesonentransport in der Landwirtschaft



...weitere Formulare und Ausdrucke exklusiv für VSSE-Mitglieder -hier klicken-

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