Platzhalter VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V.
Bild oben HOME SITEMAP IMPRESSUM
Platzhalter
   
   
platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter platzhalter
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
navi
 

Saisonarbeitskräfte  Balken

     
 
Saisonarbeitskraft bei der Erdbeerernte
Saisonarbeitskräfte aus osteuropäischen Ländern sind im Spargel- und Erdbeeranbau während der Erntezeit unersetzlich.
Der Deutsche Gesetzgeber schränkt die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte durch verschiedene Bestimmungen stark ein.

Mithilfe der nachfolgenden Dokumente können Sie sich einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage machen und erhalten Informationen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte.

Muster, Formulare, Verträge






Ab 2011 entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus der EU


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt Bürger aus den neuen EU-Ländern, die in Deutschland einer Saisontätigkeit nachgehen, von der Arbeitserlaubnispflicht ab 1. Januar 2011 zu befreien.




Europäische Kommission schlägt gemeinsame Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Saisonarbeitnehmer vor

Bedauerlicherweise lehnt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bislang eine Ausdehnung der Abkommen auf weitere Drittstaaten, neben Kroatien, ab.

Die Europäische Kommission hat am 13.07.2010 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur saisonalen Beschäftigung präsentiert. Mit der Richtlinie soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern eingerichtet werden. Ein weiterer Zweck der Richtlinie besteht darin, die Rechte von Saisonarbeitern festzuschreiben.

zur Infoseite



Einkommenssteuerveranlagung für Saisonarbeitskräfte soll entfallen

Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen,
wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft
weniger als 10.200 Euro verdient hat.

Ein entsprechender Entwurf wurde in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet.
Die neue Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2009.

Der Entwurf muss allerdings noch das vorgegebene Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er rechtskräftig wird.

BMELV-Presseerklärung



Am 01.Mai 2010 wird die Verordnung (EWG) 1408/71 durch die VO (EG) 883/2004 ersetzt.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen?

zur Infoseite



Nachforderung von polnischen Sozialversicherungsbeiträgen durch die ZUS

zur Infoseite



Monatliche Entgeltmeldung über das ELENA-Verfahren

zur Infoseite



Informationen und Beispiele zur Sozialversicherung von Saisonarbeitskräften des  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Beschäftigung von


Informationen zur Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft

(Stand 01.01.2010) des BMAS / BMELV

Das Informationsschreiben beinhaltet u.a. Fragen und Antworten zum Thema,
Eckpunkteregelung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Beschränkung best. Herkunftsstaaten, Verlängerung, Verfahren zu soz.vers.rechtliche Regelung und Vermittlung von Bulgarischen Kräften.




Merkblatt für Arbeitgeber

Das Merkblatt für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitnehmer (und Schaustellergehilfen) bietet konkrete Hinweise zum Ausfüllen der Einstellungszusage / des Arbeitsvertrages (EZ/AV)



Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnung zur Beschäftigungsverordnung gibt Aufschluss über die Handhabung der Arbeitsagenturen im allgemeinen- und konkreten Fällen



Durchführungsanweisung


In der Durchführungsanweisung zur zwischenstaatlicher Arbeitsvermittlung der Bundeagentur für Arbeit finden Sie die wichtigsten Informationen zur Beschäftigung von Saisonarbeitern.



Arbeitszeitgesetz

Grundsätzlich gilt auch für Erntehelfer das Arbeitszeitgesetz.
Hier können Sie es downloaden.



Informationsschreiben der ZAV

Seit 2008 können bulgarische Saisonarbeitskräfte für Erntetätigkeiten eingesetzt werden.
Hier können Sie das Informationsschreiben der ZAV herunterladen.




Vorgehen bei E 101 Vorlage/nicht Vorlage

Informationen zum empfohlenen Vorgehen bei Vorlage / nicht Vorlage des Formulars E101 (Ergebnisprotokoll eines Gespräches des BMAS und BMELV mit der ZUS und dem poln. Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) finden Sie hier.



Saisonarbeitskräfte aus Rumänien -
Ausführung, Beispiele und Regelungen des Bundesministerium
für Arbeit und Soziales



Kompendium Polnische Saisonarbeiter

Hilfestellung bei der verfahrenstechnischen Abwicklung der Anmeldung polnischer- und rumänischer Erntehelfern bietet das Kompendium (Formularsammlung + Ausfüllhinweise). Mehr
Informationen unter www.asob.de

(Die Neuauflage des Kompendiums Polnische Saisonarbeiter - Meldung zur polnischen Sozialversicherung ist in der Geschäftsstelle bei Frau Weber erhältlich. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung sämtlicher Anträge die zur verfahrenstechnischen Abwicklung benötigt werden. Das Anmeldeverfahren wird durch wichtige Informationen anschaulich dargestellt. Eine weitere Arbeitserleichterung bietet die im Kompendium enthaltene CD-ROM. //
Preis: 69,-- € zzgl. MwSt. und Versandkosten // Bestellungen unter Tel.: 0 72 51 / 98 93 43 oder per Fax: 0 72 51 / 30 18 88)



Saisionarbeitskräfte online gewinnen

Die SinD-GmbH ist eine Gesellschaft des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. Betriebe können sich online über die Internetseite www.saisonarbeit-in-deutschland.de ein Profil erstellen. Mehr Informationen unter:
www.sind-gmbh.de. Einen Flyer können Sie hier runterladen.



VSSE-Präsentation

 
Saisonarbeitskräfte Aktuell 2010



Aktuelles zu Saisonarbeitskräften 2010

Vortrag anlässlich des Arbeitgeberseminars von Herr Wirxel hier runterladen



Rechtliches zum Pesonentransport in der Landwirtschaft



...weitere Formulare und Ausdrucke exklusiv für VSSE-Mitglieder -hier klicken-

zurück