|
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt Aufhebung der Arbeitserlaubnispflicht für EU-8-Bürger, die eine Saisonbeschäftigung in Deutschland ausüben
Bürger aus Staaten, deren EU-Beitritt 2004 (z.B. Polen) erfolgte, sollen ab 01. Januar 2011 keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen, wenn es sich um eine Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft und im Gartenbau handelt, so das BMAS. Das Ministerium geht weiter davon aus, dass lediglich eine Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) erfolgen kann, ohne, dass das Gesetzgebungsverfahren im vollen Umfang einbezogen werden muss. Dies lässt darauf hoffen, dass die Arbeitgeber tatsächlich ab dem 01.01.2011 von den Formularien wie der Einstellungszusage/Arbeitsvertrag (EZ/AV), den Vermittlungsgebühren und der Eckpunkteregelung befreit werden.
Behörden wie der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung werden nach wie vor die Einhaltung des deutschen Arbeits- und Arbeitsschutzrechts, den Tarifvereinbarungen und der Sozialversicherungsregelungen kontrollieren, da diese Bereiche von der Änderung der ArGV nicht berührt werden.
|