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  AKTUELLES

Frostbeihilfe für Betriebe mit Sitz in Bawü bis 31.10.2011 beantragen

Fortführung der Hagelbeihilfe in 2011 in Baden-Württemberg

Seit Anfang Juli können Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg wieder Anträge auf Zuwendungen zur Hagelversicherungsprämie für alle landwirtschaftlichen Freilandkulturen, einschließlich Sonderkulturen stellen. Das Land Baden-Württemberg fördert ab einem Prämiensatz von 10,01% mit 65% bis maximal 80% Zuschuss. Antragsberechtigt sind Betriebe ab einer Betriebsgröße von 3,0ha im Ackerbau und 0,3ha bei Sonderkulturen. Bei Kern-und Steinobst muss 15% der Fläche unter Hagelnetz/Foliendach nachgewiesen werden, ansonsten vermindert sich die Förderung für diese Kulturen um die Hälfte. Die Mindestauszahlungssumme beträgt 250 EUR.

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Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landesverband Erwerbsobstbau
Baden-Württemberg e.V. (LVEO)
Bopserstr. 17
70180 Stuttgart

Tel. 0711-2140 111
FAX 0711-2140 350
E-Mail: schmolke@lbv-bw.de
www.lveo.de


Ausnahmeregelung zum Führen eines Fahrtenbuches für landwirtschaftlich, genutzte Fahrzeuge zur Vorlage bei einer Verkehrskontrolle
Fahrzeuge, die von Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung eigener Erzeugnisse, in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden, sind nach § 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85 von der Pflicht zum Führen eins Fahrtenbuchs ausgenommen.
Sollten beispielsweise einmalig die 100 km überschritten werden, wird die Nutzung des Fahrtenschreibers Pflicht. Als Nachweis für die vergangenen 28 Tage sollte der Unternehmer dem Fahrer diese Bescheinigung (BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN3 (VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER AETR4), maschinell ausgefüllt, mitgeben. Der Fahrer muss die Lenkzeiten 28 Tage zuvor nachweisen können.

Hofladenurteil des Bundesfinanzhofes IV R 21/06
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil neue Grenzen aufgestellt, ab welchem Anteil des Verkaufs von zugekauften Waren ein landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird.
Verpackung lizensieren
Erstbefüller (z.B. Erdbeererzeuger) von Verkaufsverpackungen sind seit dem 01. Januar 2009 verpflichtet sich an einem Dualen System zu beteiligen (lizenzierungspflichtig), sobald die Verkaufsverpackung den privaten Endverbraucher erreicht. 500 g-Schalen aus Kunststoff, Pappe oder Holzspahn fallen beispielsweise darunter. Endverbraucher sind neben Privatpersonen auch haushaltsähnliche Anfallstellen wie Gaststätten, Kantinen, Hotels etc. Alle Erzeuger müssen lückenlos nachweisen können, ob jede in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackung durch einen Entsorgungsanbieter lizenziert wurde.
Koalitonsvertrag 2009
Zusammengefasste Auszüge aus den Themen, die für die Landwirtschaft besonders relevant sind.

Wegfall der speziellen EG-Vermarktungsnorm für Spargel:
Seit dem 01. Juli 2009 ist die spezielle EG-Vermarktungsnorm für Spargel weggefallen. Für den Erzeuger, Handel und Verbraucher ist jedoch eine Vergleichbarkeit der Ware anhand der Klassen und eine dadurch bedingte Verlässlichkeit in den meisten Fällen von Vorteil. Die weggefallene EG-Norm basierte auf der UNECE-Norm. Diese kann bei Erfüllung der Kriterien freiwillig angewandt werden. Der VSSE strebt einen flächendeckenden Einsatz der UNECE-Norm an. Spitzenqualitäten aus Deutschland müssen den Verbrauchern weiterhin zu fairen und transparenten Preisen angeboten werden.

Sie möchten wissen, was das im speziellen für Sie bedeutet?
Dann informieren Sie sich hier:



 
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Rechtliche Fragen zum Spargel

Sonstiges

Infos zur Direktvermarktung