Fahrzeuge, die von Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung eigener Erzeugnisse, in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet werden, sind nach § 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85 von der Pflicht zum Führen eins Fahrtenbuchs ausgenommen.
Sollten beispielsweise einmalig die 100 km überschritten werden, wird die Nutzung des Fahrtenschreibers Pflicht. Als Nachweis für die vergangenen 28 Tage sollte der Unternehmer dem Fahrer
diese Bescheinigung (BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN3 (VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 ODER AETR4), maschinell ausgefüllt, mitgeben. Der Fahrer muss die Lenkzeiten 28 Tage zuvor nachweisen können.
Hofladenurteil des Bundesfinanzhofes IV R 21/06
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil neue Grenzen aufgestellt, ab
welchem Anteil des Verkaufs von zugekauften Waren ein
landwirtschaftlicher Betrieb steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt
wird.
Verpackung lizensieren
Erstbefüller (z.B. Erdbeererzeuger) von Verkaufsverpackungen sind seit
dem 01. Januar 2009 verpflichtet sich an einem Dualen System zu
beteiligen (lizenzierungspflichtig), sobald die Verkaufsverpackung den
privaten Endverbraucher erreicht. 500 g-Schalen aus Kunststoff, Pappe
oder Holzspahn fallen beispielsweise darunter. Endverbraucher sind
neben Privatpersonen auch haushaltsähnliche Anfallstellen wie
Gaststätten, Kantinen, Hotels etc. Alle Erzeuger müssen lückenlos
nachweisen können, ob jede in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackung
durch einen Entsorgungsanbieter lizenziert wurde.
Koalitonsvertrag 2009Zusammengefasste Auszüge aus den Themen, die für die Landwirtschaft besonders relevant sind.
Wegfall der speziellen EG-Vermarktungsnorm für Spargel:
Seit dem 01. Juli 2009 ist die spezielle EG-Vermarktungsnorm für Spargel weggefallen. Für den Erzeuger, Handel und Verbraucher ist jedoch eine Vergleichbarkeit der Ware anhand der Klassen und eine dadurch bedingte Verlässlichkeit in den meisten Fällen von Vorteil. Die weggefallene EG-Norm basierte auf der
UNECE-Norm. Diese kann bei Erfüllung der Kriterien freiwillig angewandt werden. Der VSSE strebt einen flächendeckenden Einsatz der UNECE-Norm an. Spitzenqualitäten aus Deutschland müssen den Verbrauchern weiterhin zu fairen und transparenten Preisen angeboten werden.
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