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Beschäftigung von Saisonarbeitskräften: Sozialversicherungsrechtlicher Status von Hausmännern und Hausfrauen / Prüfpraxis

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG):

Rundschreiben SP Nr. 15/2019 zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften: Sozialversicherungsrechtlicher Status von
Hausmännern und Hausfrauen

 

GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE E.V. (GlFA):

Rundschreiben Nr. 032/2019 zum Status Hausmann/Hausfrau - Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung


Negativbescheinigung der CNPAS (Rumänische Rentenversicherung)


sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Saisonarbeitskräften



Nachforderung von polnischen Sozialversicherungsbeiträgen durch die ZUS

Einige landwirtschaftliche Betriebe, die polnische Saisonkräfte mit einer A1- Bescheinigung (polnisches Sozialversicherungsrecht ist anzuwenden) beschäftigt haben, erhalten derzeit ein Schreiben in polnischer Sprache von der polnischen Sozialversicherung ZUS. Darin werden sie darüber informiert, dass sie verpflichtet sind das Beschäftigungsverhältnis der ZUS zu melden und die Sozialversicherungsbeiträge für polnische Saisonkräfte nachzuzahlen. 

Betriebe, die ein Schreiben von der ZUS erhalten und bei denen die angegebenen Daten zu den beschäftigten Personen und den Zeiträumen zutreffen und die die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt haben können vor dem 31. Dezember des Jahres die geleisteten Beiträge von den deutschen Sozialversicherungsträgern zurück fordern. Der Antrag hierfür ist bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.